Produktion EU-Staaten verständigen sich auf Lieferkettengesetz

Mit dem Gesetz sollen auch Beschäftigte in Textilfabriken, die häufig in Asien angesiedelt sind, besser geschützt werden.
Mit dem Gesetz sollen auch Beschäftigte in Textilfabriken, die häufig in Asien angesiedelt sind, besser geschützt werden.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich grundsätzlich auf die Einführung eines europaweiten Lieferkettengesetzes geeinigt

Mit einem EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, sich entlang ihrer Lieferkette an Menschenrechtsstandards und Umweltschutz zu halten. Im Februar hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag über solche Regeln vorgelegt.

Es sei wichtig, dass Unternehmen „die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt erkennen und verhindern“, erklärte der tschechische Industrieminister Jozef Sikela, dessen Land derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat, am Donnerstag nach der Einigung.

Regeln zunächst nur für sehr große Firmen

Laut der grundsätzlichen Einigung der Wettbewerbsminister der EU-Länder sollen die Regeln zunächst nur für sehr große Firmen mit mehr als 1000 Angestellten und einem weltweiten Jahresumsatz von 300 Millionen Euro gelten. Später sollen auch Firmen mit zwischen 500 und 1000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards achten müssen. In Branchen wie Kleidung, Schuhen oder Lebensmitteln soll die Grenze bereits bei 250 Mitarbeitenden liegen.

Einigung mit EU-Parlament nötig

Über diese Details müssen die Mitgliedstaaten noch mit dem EU-Parlament verhandeln. Dieses will seine Position im kommenden Jahr, voraussichtlich im Mai, festlegen. Viele Abgeordnete machen sich für strengere Regeln stark. Aus der Volksvertretung kam auch gleich Kritik. Denn die Mitgliedstaaten wollen den Finanzsektor größtenteils von den Regeln ausnehmen.

In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, das ab Januar greift. Zunächst sind Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten betroffen. Ab 2024 sollen die Vorgaben auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten gelten. Die bisherigen Vorschläge für ein EU-Gesetz gehen also über die deutschen Vorschriften hinaus. Deutschland müsste entsprechend nachbessern.

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