Teuerung Die Folgen der Alarmstufe Gas

Die Bundesregierung setzt auf Stromproduktion aus Kohle: Kühlturm am Kohlekraftwerk Stöcken in Niedersachsen.
Die Bundesregierung setzt auf Stromproduktion aus Kohle: Kühlturm am Kohlekraftwerk Stöcken in Niedersachsen.

Möglicherweise wird die Bundesregierung bald die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausrufen. Auch Verbraucherschützer halten dies für möglich. Und befürchten die Anwendung einer speziellen Preisregel, die Gas noch erheblich teurer machen könnte.

Grund sei das Energiesicherungsgesetz, sagte der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Thomas Engelke, am Mittwoch. Nach Ausrufung der Alarmstufe und nach Feststellung einer „erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ sieht es vor, dass die Versorgungsunternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ anheben. Die für die Anwendung des „Preisanpassungsrechts“ notwendige Feststellung trifft laut Gesetz die Bundesnetzagentur. Sie muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die Versorger dürften dann ihre Mehrkosten aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten weiterreichen, sagte Engelke. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt. „Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt.“ Von der Regelung wären auch Kunden betroffen, die eine sogenannte Preisgarantie haben.

1000 bis 2000 Euro Zusatzkosten

Wie groß solch eine Anhebung ausfallen könnte, sei unklar. Schon jetzt müsse ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas mit jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen. „Wenn jetzt die Alarmstufe und die Feststellung der Reduzierung kämen, dann könnten noch weit höhere Zusatzkosten entstehen“, so Engelke, der bei der Verbraucherzentrale das Team Energie und Bauen leitet. „Man muss zumindest damit rechnen, dass die Bundesregierung die Alarmstufe in absehbarer Zeit ausruft.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine Änderung der entsprechenden Regelungen im Energiesicherungsgesetz, wonach Preiserhöhungen dann bereits eine Woche nach der Mitteilung durch den Versorger wirksam werden. Diese Frist müsse vier Wochen betragen, sagte Engelke. So lange müssten die Kunden auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung haben. Das Gesetz sehe derzeit nur eine „unverzügliche“ Kündigung nach Erhalt der Mitteilung vor. Auch müssten die Preise gedeckelt sein.

Die Bundesregierung hatte im März wegen der Versorgungskrise angesichts des Ukraine-Kriegs die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Seitdem wird die Lage am Gasmarkt genau beobachtet, außerdem wurden Untersuchungen zum Gasverbrauch eingeleitet.

Im Notfallplan folgen auf die Frühwarnstufe die Alarmstufe und die Notfallstufe. Voraussetzung für die Ausrufung der Alarmstufe ist eine „Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas“, die zu einer „erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt. Der Markt ist dann aber noch in der Lage, die Situation zu bewältigen. Erst bei der Notfallstufe greift der Staat ein.

Lesen Sie auch: Hohe Energiekosten: So spart man warmes Wasser im Haushalt ein

x