Rheinpfalz Zur Sache: Kommunalaufsicht hat nichts gegen die Drehleiter im Haushalt

Obwohl der Kreis der Ansicht ist, dass die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land kein Feuerwehrauto mit Drehleiter braucht, ein solches Auto lieber in Contwig als in Hornbach sähe und ein Zuschuss des Kreises noch nicht sicher ist (wir berichteten zuletzt am Samstag), hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung den Doppelhaushalt genehmigt. Der Grund, vereinfacht gesagt: Die Verbandsgemeinde hat genug Geld und kann damit machen, was sie will. Das geht aus der Antwort von Kreissprecher Thorsten Höh auf eine Anfrage der RHEINPFALZ hervor. Im Doppelhaushalt 2018/2019 hat die Verbandsgemeinde fürs Jahr 2019 650.000 Euro für ein Drehleiter-Auto eingestellt. Zieht man die erwarteten Zuschüsse von Land und Kreis ab, bleiben für die Verbandsgemeinde 273.000 Euro. Laut Höh hat die Kommunalaufsicht den Haushalt geprüft und die vorgesehenen Investitionskredite genehmigt. Diese Kredite habe sie „unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft nach Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde zu beurteilen“. Die finanzielle Situation der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sei positiv zu bewerten: „Der Finanzhaushalt ist in beiden Jahren ausgeglichen, eine freie Finanzspitze vorhanden, mit der auch in den kommenden Jahren gerechnet wird. Liquiditätskredite sind keine aufgenommen. Damit konnten die Gesamtbeträge der Investitionskredite für die Jahre 2018 und 2019 von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.“ Weiter schreibt Höh: „Wofür und in welcher Höhe die Verbandsgemeinde unter diesen Umständen Geld ausgibt, ist dann zunächst Sache der Verbandsgemeinde, die dies im Rahmen ihrer Finanzhoheit und der Selbstverwaltungsgarantie festlegt.“ Selbstverständlich habe sie dabei die Vorschriften der Gemeindeordnung zu beachten, darunter den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Dass der Haushalt genehmigt ist, heißt jedoch noch nicht, dass die Drehleiter tatsächlich kommt. Zum einen ist unklar, ob der Kreis tatsächlich 150.000 Euro Zuschuss gibt. Zum anderen muss der Verbandsgemeinderat den Kauf noch beschließen: „Für die Anschaffung eines Drehleiter-Fahrzeuges ist vor seiner Beschaffung ein separater Beschluss des Verbandsgemeinderates erforderlich, bei dem der Rat in seine Entscheidung mit einbeziehen muss, ob alle geplanten Zuschüsse fließen, ob die Anschaffung tatsächlich notwendig ist und ob die Investition wirtschaftlich ist. Dabei müssen auch die Folgekosten beachtet werden.“ Selbst wenn der Verbandsgemeinderat dem Kauf zustimmt, könnte die Kommunalaufsicht ihn noch stoppen: „Fasst der Rat einen gesetzeswidrigen Beschluss oder einen Beschluss, der die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verletzt, muss dieser vom Bürgermeister ausgesetzt werden. Geschieht dies nicht, kommt erst dann die Aufsichtsbehörde mit ins Spiel, die von ihren Rechten wie Beanstandungs- und Anordnungsrecht Gebrauch machen kann.“ Allerdings hat die Kommunalaufsicht wiederum Spielraum: „Sie hat die Aufsicht so zu führen, dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude der Gemeindeorgane gefördert und nicht beeinträchtigt werden.“

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