Rheinpfalz „Stundung bis Sankt Nimmerlein“
Durch das Justizzentrum Kaiserslautern wehte schon oft der Duft der großen Fußballwelt. Am Mittwoch streifte ein Hauch des glamourösen Geschäfts das Landgericht. Der Fall war zwar nur zweitklassig, die Unterhaltung hingegen erstklassig. Gegenstand: eine Forderung des Spielerberaters Michael Becker gegenüber dem 1. FCK (wir berichteten bereits gestern im Sportteil).
Zwar gaben sich kein Ciriaco Sforza oder ein Hans-Peter Briegel die Ehre. Aber der in Lautern geborene Spielerberater Michael Becker ist auch wer in der Welt des Profifußballs, in der es vordringlich um eines geht: Geld, Geld und noch mal Geld. Becker fordert mit seiner International Football Consulting 375.000 Euro vom FCK, die aus dem Wechsel von Torsteher Julian Pollersbeck zum Hamburger SV im Sommer 2017 resultierten – und beruft sich auf einen Vertrag mit dem FCK, datiert vom 26. September 2016, in dem eine je nach Ablöse gestaffelte Zahlung vereinbart wurde, falls Becker seinen damaligen Schützling Pollersbeck bei einem Verein unterbringt, der bereit ist, eine Ablöse dafür zu zahlen, dass er sein Tor hütet. Pollersbeck ging 2017 zum HSV, die Ablöse soll 3,5 Millionen betragen haben, daraus errechnet der Spielerberater seinen Anteil von 375.000 Euro. Sein Pech: Der Vertrag wurde nur vom damaligen Sportvorstand Uwe Stöver unterschrieben, es fehlt die zweite Vorstands-Unterschrift. Auch wurde die Vereinbarung nicht eingehalten, dass Pollersbeck mindestens zwölf Spiele für den FCK absolviert. Für Becker als Kläger erklärte sein Anwalt Markus Schütz, die Zahl der Pflichtspiele stehe zwar im Vertrag, habe aber gar nicht absolviert werden können, da Pollersbeck vorzeitig zum HSV wechselte. Der „kometenhafte Aufstieg“ des Torstehers sei bei Vertragsabschluss nicht absehbar gewesen. Becker habe einfach nicht daran gedacht, auf die zweite Unterschrift zu drängen, aber diese juristische Hürde sei mit Leichtigkeit zu nehmen. Der aus Lautern stammende Berater sei „nicht irgendeine Laufkundschaft, die mal beim FCK vorbeischaute, um schnell ein Geschäft zu machen“. Becker sei Jahrzehnte für den Verein tätig gewesen, habe viele Transfers mit ihm gemacht, und schließlich habe der Transfer von Pollersbeck dem FCK Einnahmen beschert, „ohne die der Laden dicht gemacht worden wäre“. Der Anwalt des FCK reagierte emotionslos. Moral und Vermittlungsromantik führten zu keinem rechtlichen Anspruch. Das Vereinsregister sage klipp und klar, was Sache ist. Im übrigen habe Becker in Sachen Pollersbeck keine Vermittlungsleistungen erbracht, der HSV sei auf den FCK zugekommen. Beckers Anwalt konterte dies mit dem Verweis darauf, es komme auf den Geist des Vertrages an. Becker sei nicht untätig gewesen, habe in Sachen Pollersbeck den Markt eruiert, habe unzählige Telefonate geführt, pikanterweise auch mit FCK-Sport-Geschäftsführer Martin Bader, damals für Hannover 96 tätig. Der Anwalt des FCK lehnte jegliche Zahlungen ab und ging auch nicht auf das Angebot der Becker-Seite ein, „Stundungen bis zum Sankt Nimmerleinstag“ zu gewähren. Da keine gütliche Einigung möglich ist, wird die dritte Zivilkammer den Fall entscheiden. Verkündungstermin ist am 1. März um 12 Uhr im Justizzentrum.