Rheinpfalz Stadt kritisiert TTIP-Verhandlungen

Mannheim. Die Stadt Mannheim sieht die Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) kritisch. Deshalb will sie sich für Änderungen einsetzen.

Abstimmen wird sich die Verwaltung unter anderem mit dem Städtetag, den im Europäischen Parlament vertretenen Abgeordneten aus Baden-Württemberg, dem Europaminister des Landes Baden-Württemberg und dem Bundeswirtschaftsminister. „Mit unserer stark exportorientierten Wirtschaft können zwar positive wirtschaftliche Effekte durch TTIP für die Stadt Mannheim erwartet werden. Wir müssen aber feststellen, dass die Europäische Kommission mit TTIP eine weitgehende Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und des Kulturbereichs anstrebt. Dies ist ebenso abzulehnen wie die Intransparenz der gesamten Verhandlungen“, so Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD). Er erwartet, dass die Kommunen in Europa künftig umfassend über die Verhandlungen informiert und ihre Stellungnahmen berücksichtigt werden. Vor allem die mangelnde Transparenz, die die Verhandlungen begleite, sieht die Stadt kritisch. Anders als bei gewöhnlichen Rechtsakten der EU würden keine Entwürfe des Abkommens veröffentlicht. Somit könne nur unzureichend beurteilt werden, wie umfangreich die Auswirkungen auf die Kommunen seien. Ebenso sei es den Kommunen nicht möglich, Stellungnahmen abzugeben, die sich auf Textentwürfe des Abkommens beziehen. Dies widerspreche dem Geist des Vertrags von Lissabon, der die besondere Rolle der Kommunen im Zusammenhang mit dem Erbringen von Leistungen der Daseinsvorsorge betone, heißt es seitens der Stadt. Mit TTIP sollen Regelungen zum Schutz privater Investoren aus Drittstaaten ebenso eingeführt werden wie Schiedsgerichte, bei denen private Investoren außerhalb der regulären nationalen Gerichtsbarkeit unmittelbar gegen kommunale Entscheidungen klagen können. Die Stadt sieht hier unkalkulierbare Risiken. So sei zu befürchten, dass private Unternehmen auf Schadenersatz klagten, wenn sie etwa nicht dieselben Subventionen der öffentlichen Hand erhielten wie öffentliche Einrichtungen. Zudem seien Schadenersatzklagen gegen kommunalpolitische Entscheidungen – zum Beispiel zum Umweltschutz – möglich. (os)

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