Rheinpfalz Schwarzfahren wird bestraft

„Fahren ohne gültiges Ticket wird bestraft.“ Diese Erfahrung musste jetzt auch ein Mann aus Pirmasens machen, der zum wiederholten Mal als Schwarzfahrer bei der Bahn erwischt wurde.

Der 52-jährige Angeklagte betritt den Verhandlungsraum im Amtsgericht Pirmasens in Begleitung seiner Freundin und eines weiteren Mannes. „Erschleichen von Leistungen“ lautet die Anklage des Staatsanwalts. Mehrmals sei er von Thaleischweiler-Fröschen mit dem Zug beispielsweise nach Pirmasens oder Contwig gefahren, ohne für seine Fahrt ein Ticket zu lösen. Kumpel hätte er besucht, antwortet der Angeklagte, der nur sehr schlecht Deutsch spricht, der Richterin auf die Frage, wo er denn hingefahren sei. Der Mann stammt aus der Slowakei, lebt seit drei Jahren in Deutschland, und ist derzeit nicht berufstätig. Seit einem Jahr hat er ein chronisches Leiden, was ihn arbeitsunfähig macht. Richterin Kathrin Schmitt erklärt dem Angeklagten aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse mehrmals seine Rechte vor Gericht und dass er nichts sagen muss, wenn er nicht will. Aber sie erläutert ihm auch, dass ein Geständnis seine Strafe mildern würde. Noch bevor ein Zeuge aufgerufen wird, legt der Angeklagte ein Geständnis ab, bestätigt, was der Staatsanwalt ihm vorwirft. Dennoch wird nun ein Zeuge aufgerufen. Der Mann, der zu Beginn der Verhandlung mit dem Angeklagten den Raum betreten hat, stellt sich jetzt nicht nur als Zeuge, sondern auch als dessen Bewährungshelfer heraus. Er schildert dem Gericht die Situation des Mannes und erläutert auch, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat in einer wirklich schlechten Verfassung war: Er hatte zu diesem Zeitpunkt kein Geld. „Als ich ihn als Fall bekommen habe, war er obdachlos. Ich habe ihm geholfen, eine Wohnung anzumelden“, fügt der Bewährungshelfer hinzu. Diese Wohnung wird vom Jobcenter gestellt, genauso wie die 300 Euro, die der Angeklagte monatlich zu Verfügung hat. Seine Krankheit ist mittlerweile auch so schlimm, dass er Medikamente nehmen müsste – diese kann er sich aber nicht leisten. „Man hat Hoffnung, dass er wieder einer Arbeit nachgehen kann, aber danach sieht es momentan leider nicht aus“, sagt der Bewährungshelfer. Im Laufe der Verhandlung stellt sich heraus, dass der Angeklagte nicht zum ersten Mal ohne Ticket gefahren ist. Und auch eine Verurteilung auf Bewährung wegen Diebstahls mit Waffen zählt zu seinen Strafdelikten. Da Sozialarbeiten aufgrund seiner Krankheit nicht möglich sind, zahlt er seine Strafe in Raten von je 25 Euro ab. Am Ende der Verhandlung fordert der Staatsanwalt für das Vergehen des Angeklagten eine Geldstrafe und erklärt zudem, dass es eigentlich unüblich ist, jemanden, der bereits Bewährung hat, mit einer Geldstrafe zu belegen. Weil der Angeklagte aber krank ist und keine Sozialarbeiten verrichten kann, wolle er in diesem Fall eine Ausnahme machen. Die Richterin stimmt dem Antrag des Staatsanwalts zu, begründet die milde Strafe ebenfalls mit der Krankheit des Angeklagten sowie mit der Tatsache, dass er ein Geständnis abgelegt hat. Ihr Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro – die auch in Raten gezahlt werden kann – wegen Erschleichens von Leistungen. (iam)

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