Rheinpfalz Schreck in früher Morgenstunde

Rambo lebt. Vorausgesetzt, das Gericht glaubt einem Fernfahrer, der an einem frühen Septembermorgen im vergangenen Jahr von einem 61-jährigen Unternehmensberater auf offener Straße mit durchgeladener Pistole bedroht worden sein will.

Der forderte den Trucker auf, den geparkten Lkw vor seinem Haus wegzufahren. Staatsanwalt Jörg Amstadt sieht darin ein vorsätzliches Vergehen gegen das Waffengesetz inklusive Nötigung. Deshalb musste sich der Mann am Dienstag vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Pirmasens verantworten. Der 61-Jährige, ein Sportschütze, der drei Kurz- und eine Langwaffe besitzt, hat naturgemäß eine andere Sicht auf den Vorfall, der sich am 10. September kurz nach 6 Uhr in einer Gemeinde im Dahner Felsenland ereignete. „Die Anklage ist nicht richtig“, war seine Erwiderung auf den Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Streit zwischen ihm und dem 58-jährigen Fernfahrer soll sich auf ein reines Wortgefecht beschränkt haben. „Ich habe keine Waffe mit mir geführt“, beteuerte der Mann. Zu der Situation, die später eskalierte, war es gekommen, weil der Angeklagte den Verdacht hatte, dass „jemand auf unserem Grundstück ist und dort seine Morgentoilette vollbringt“. Dies sei schon öfter vorgekommen und das stank dem Mann allmählich. Dass zu jenem Zeitpunkt jemand auf dem Grundstück sein musste, schloss er daraus, dass Bewegungsmelder aufflammten. Das habe er von seinem Schreibtisch aus gesehen, an dem er bereits seit 5 Uhr saß, um einen Termin vorzubereiten. Zudem habe er Geräusche gehört, wie sie beispielsweise von umfallenden Gartengeräten verursacht werden. Er sei dann vor die Haustür gegangen und habe einen Lkw gesehen, der auf dem Bürgersteig geparkt war, „sehr eng an unserer Hecke“. Im Grillhaus auf dem Grundstück will er einen Menschen gesehen haben, den er dann aufgefordert habe, von seinem Grundstück zu verschwinden, sonst rufe er die Polizei. „Der Mann ist dann auf mich zugekommen, und um Schwierigkeiten zu vermeiden, bin ich zurück ins Haus.“ Zu keinem Zeitpunkt habe er eine Waffe getragen, sagte der Angeklagte. Möglich, dass der Mann an der Haustür einen Aufkleber mit der Aufschrift „Shot by Glock“ (Waffenfirma) gesehen und entsprechende Schlüsse daraus gezogen habe. Nur blöd, dass der Fernfahrer überhaupt kein Englisch spricht, wie er auf Befragen von Richterin Kathrin Schmitt aussagte. Der 58-jährige Fernfahrer aus dem Kosovo, der schon seit Jahren mit seiner Familie in Deutschland lebt, sagte vor Gericht, dass er mit seiner Fracht unterwegs zu einem Kunden gewesen war und vor dem Haus des Angeklagten parkte, weil er zu früh war. Deshalb wollte er bis zur Geschäftsöffnung noch eine Mütze Schlaf nehmen. Nach zehn Minuten habe er draußen eine kräftige Stimme gehört, die ihn mit den Worten „Weg, weg“ aufforderte, seinen Lkw woanders zu parken. Um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, habe sich der Angeklagte etwa fünf Meter vor dem Lkw aufgebaut und mit einer Pistole in der Hand nochmals wiederholt: „Weg, weg. Verschwinde von hier.“ Offenbar noch immer emotional sehr berührt von dem Vorfall, sagte er vor Gericht: „Ich habe das in Deutschland noch nicht erlebt.“ Dass er im Gartenhaus war oder gar seine Morgentoilette auf dem Grundstück verrichtet habe, bestritt der Zeuge. „Ich habe den Lkw nicht verlassen. Mit meinem Leben kann ich das beschwören. Hätte der Mann nur geklopft und gesagt ,weg von hier’ – kein Problem.“ Er habe dann die Polizei in Dahn angerufen und den Vorfall geschildert. Einer der Beamten sagte vor Gericht aus, dass der Trucker zwar aufgeregt, aber „sehr glaubwürdig“ gewesen sei. Aufgeregt sei auch der Grundstückseigner gewesen, trotzdem „konnte man die Sache sehr gut mit ihm abhandeln“. Auf die Frage, wo denn die Waffe sei, verwies der 61-Jährige darauf, dass sie sich im Waffenschrank befinde. Auf eine Nachschau wurde allerdings verzichtet. „Wir wollten das Ganze nicht noch mehr hochschaukeln“, so der zweite Beamte zur Begründung. Die erfolgte erst Tage später. Eine Beamtin der Polizei, die bei der Nachschau dabei war, soll bei einem Fortsetzungstermin am 25. November gehört werden. (pt)

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