Rheinpfalz Resolution im Apotheker-Streit

Die massiven Abmahndrohungen des Vinninger Apothekers Axel Walther von der dortigen Apotheke „Am Kirchgarten“ gegen seine Kollegen aus Bottenbach und Trulben beschäftigten am Mittwoch auch den Verbandsgemeinderat Pirmasens-Land. In einem zusätzlich aufgenommenen Punkt kam es zur einstimmigen Verabschiedung einer Resolution.

Ursprünglich sollte die Resolution an Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die rheinland-pfälzische Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, gehen. Doch auf den Hinweis von SPD-Ratsmitglied Klaus Lehmann aus Eppenbrunn, dass wohl der Gesetzgeber der Bund sei, geht nun die Resolution auch an das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit Hermann Gröhe als zuständigem Minister. Außerdem wird sie den Bundes- und Landtagsabgeordneten der Region übergeben. Da der Apothekerstreit zu einer Vielzahl von Presseberichten und Leserbriefen führte, das Geschehen Empörung, Unverständnis, Kritik und letztlich Unmut bei den Bürgern hervorrief, nahm sich der Verbandsgemeinderat des Themas an. In seiner Resolution fordert er im Namen seiner Bürger das zuständige Ministerium auf, eindeutige Regelungen zu schaffen, die keiner weiteren gerichtlichen Deutung und Auslegung bedürfen. Innerhalb der Verbandsgemeinde hat sich folgende Vorgehensweise etabliert: Ein Folgerezept wird zur Abholung in der Arztpraxis hinterlegt und dann auf der Grundlage eines telefonischen Auftrags des Patienten an eine der ansässigen Apotheken von einem Boten der Apotheke abgeholt, der dann die Arznei zum Patienten bringt. Bei lebensnaher Betrachtung lasse diese Handhabung nicht auf eine Absprache zwischen Arzt und Apotheker schließen. Der Arzt wissen nämlich nicht, von wem das Rezept abgeholt wird, ob von Angehörigen, Nachbarn, dem Patienten selbst oder einer ansässigen Apotheke, so die Meinung des Rates. Ausgeführt wird in der Resolution, dass formaljuristisch betrachtet diese Handhabung zwar dem grundsätzlichen Verbot von Rezeptsammelstellen unterliege. Allerdings könne hier keine wirtschaftliche Verquickung von Apothekenbetreibern und Angehörigen der Heilberufe im Sinne einer Zuweisung der Rezepte gesehen werden. Die Empörung sei deshalb groß, dass den Apotheken diese Vorgehensweise untersagt wurde. Der Verbandsgemeinderat fordert in seiner Resolution eine ausdrückliche Legalisierung oder zumindest eine Gestattung dieser Handhabung, bis die derzeitigen Regelungen der längst fälligen zeitgemäßen Anpassung unterzogen worden sind. Dies sei die einzige Möglichkeit, wie im ländlichen Raum mit schlechter Infrastruktur die Versorgung der alternden Bevölkerung mit Medikamenten gesichert werden kann. Nach Ansicht des Rates sollte im ländlichen Raum mit überwiegend älterer Bevölkerung im Interesse der völlig überlasteten Landärzte das sogenannte „Fernbehandlungsverbot“ gelockert werden. Ein Arzt, der seine Patienten kennt, eine Diagnose gestellt hat, sollte die Möglichkeit haben, Verlaufsbeobachtung per Videosprechstunde durchführen zu können. Ein per E-Mail ausgestelltes Folgerezept würde dann auch den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung entsprechen. Wörtlich schließt die Resolution: „Eine patientenorientierte und effiziente Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum mit seiner immer älter werdenden Bevölkerung ist unser dingliches Anliegen, um dessen Unterstützung wir ausdrücklich bitten.“ (dan)

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