Rheinpfalz Randaliert und Auto zerkratzt

Wegen Sachbeschädigung, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, sprach Jugendrichter Mark Edrich gegen einen 20-jährigen Hilfsarbeiter aus der der Verbandsgemeinde Thaleischweiler- Fröschen eine Verwarnung aus. Dem Angeklagten wurden 40 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.

Im November 2013 suchte der Angeklagte in stark alkoholisiertem Zustand eine Pizzeria in Thaleischweiler-Fröschen auf. Dort legte er sich mit einem Ausfahrer des Lokals an und drückte diesen gegen die Wand, worauf ihn der Inhaber der Pizzeria aus dem Lokal verwies. Nun trat und schlug er gegen die Eingangstür, ohne dass hierbei ein Schaden entstand. Im Anschluss trat er gegen die Außenspiegel eines in der Nähe abgestellten Pkw und soll mit einem Pritt-Stift am Fahrzeug erhebliche Kratzspuren verursacht haben, wobei ein Schaden von rund 4000 Euro entstand. „Ich weiß von dem Abend nichts mehr“, beteuerte der Angeklagte. Erst ein paar Tage später habe er gehört, dass er ein Auto beschädigt haben soll. Er habe dann zwar die Kratzer am Pkw gesehen, an die Vorfälle aber keinerlei Erinnerung. Die Fahrzeughalterin, die in der Pizzeria arbeitet, gab an, dass der Angeklagte sich mit einem Ausfahrer angelegt habe und vor die Tür gesetzt worden sei. Vor dem Lokal habe er randaliert und dabei zeitweise Geldbeutel, Wohnungsschlüssel und einen Klebestift abgelegt. Einige Zeit später sei sie von einem Nachbarn angerufen worden, der sie darauf hinwies, dass sich der Angeklagte an ihrem Auto zu schaffen mache. Nach dem Eintreffen der Polizei habe sie leichte Beschädigungen an den Außenspiegeln festgestellt. Zudem habe das Auto seitlich Spuren eines Klebestiftes aufgewiesen. An der Wohnung angekommen, habe sie unter einer Laterne erste Kratzspuren an beiden Fahrzeugseiten festgestellt und sei am nächsten Tag durch die Waschstraße gefahren. Nun seien die Beschädigungen, die deckungsgleich mit den Klebestreifen gewesen seien, erst richtig sichtbar geworden. Während der Besitzer der Pizzeria lediglich die Vorfälle am Lokal beschreiben konnte, gab seine Tochter an, dass der Angeklagte etwas in der Hand hielt, als er um das Auto der Geschädigten lief. „Es war zwar dunkel, aber auf einer Seite konnte man Kratzspuren am Fahrzeug feststellen“, erklärte der eingesetzte Polizeibeamte. Ein Klebestift oder ein sonstiges Werkzeug habe man bei der Festnahme nicht gefunden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,66 Promille. „Brüche im Werdegang des Angeklagten sind nicht zu übersehen“, führte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe aus. In der 8. Klasse habe der Angeklagte die Schule nach einer Auseinandersetzung mit dem Lehrer, bei der er handgreiflich geworden war, verlassen müssen. Während des Aufenthalts in einem Jugendheim in Landau war er im Alter von 15 Jahren an einem minderschweren Raub beteiligt. Aufgrund des Alkoholgenusses sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten stark eingeschränkt gewesen, führte die Staatsanwältin aus. Von einer schädlichen Neigung könne jedoch noch nicht ausgegangen werden. Eine Verwarnung sowie die Ableistung von 50 Arbeitsstunden sei Tat und Schuld angemessen. „ Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Beschädigung durch einen Pritt-Stift verursacht wurden“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Nach Sachlage sei davon auszugehen, dass ein anderes Werkzeug, zum Beispiel ein Wohnungsschlüssel benutzt worden sei. (khei)

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