Eisenberg Neues Gremium gleich mit Windkraft-Plan beschäftigt

Holger Pradella kann in die zweite Legislaturperiode als Bürgermeister von Biedesheim starten. Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am Mittwochabend im Dorfgemeinschaftshaus ist er offiziell ernannt worden. Zu seinem Ersten Stellvertreter wurde mit elf von zwölf Stimmen Hans-Werner Babik gewählt. Er löst Karl-Heinz Brosch ab. Anita Olczak ist wie bisher die Zweite Beigeordnete.

Nachdem sich Brosch aus seinem Amt zurückgezogen hatte, wurde zunächst Kurt Bentz als sein Nachfolger vorgeschlagen, weil er bei der Persönlichkeitswahl am 25. Mai nach Pradella die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Er lehnte jedoch aus gesundheitlichen Gründen ab. Die nächsten beiden in der Reihenfolge waren Hans-Werner Babik und Hermann Mattern, wobei Letzterer aufgrund zahlreicher anderer Verpflichtungen ebenfalls abwinkte. Frank Babik, Doris Brack und Elke Eckert, die – wie berichtet – nicht mehr kandidiert hatten, erhielten von Pradella je eine Dankesurkunde für ihr ehrenamtliches Engagement im Gemeinderat und eine Flasche Wein. In Abwesenheit verabschiedet wurde Helmut Hartmüller. Im jetzigen zwölfköpfigen Dorfparlament finden sich nun vier neue Gesichter: Hans Griebe, Jutta Hummler, Hermann Mattern und Regina Ottmann. Das für die nächsten fünf Jahre verpflichtete Gremium entschied, aus den bisher vier Ausschüssen – für Rechnungsprüfung, für Jugend, Sport und Kultur, für Bau und Umwelt sowie für Landschaft – drei zu machen. „Die meisten Dinge können sowieso im Rat besprochen werden“, meinte der Bürgermeister und plädierte dafür, den Bau- und Umwelt-Ausschuss und den für Landschaft zusammenzufassen. Die Besetzung verlief unproblematisch. Einig war man sich auch, ein ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan „Windpark Kahlenberg II, Teilbereich Biedesheim“ einzuleiten. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18. Juli 2013 müssen bei der Bekanntmachung von B-Plänen alle umweltbezogenen Informationen in Themenblöcken aufgelistet werden, um der Bevölkerung frühzeitig einen Überblick zu geben. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass wahrscheinlich alle ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des überarbeiteten Baugesetzbuches 2004 rechtskräftigen B-Pläne im Falle einer gerichtlichen Überprüfung für nichtig erklärt werden könnten. Bei einer Normenkontrollklage gegen den B-Plan „Windpark Kahlenberg II, Teilbereich Zellertal“ wurde dieser Verfahrensfehler bereits gerügt. Insofern rät die Verwaltung der Verbandsgemeinde Göllheim aus Gründen der Rechtssicherheit zu einem ergänzenden Verfahren nach Paragraf 214 Baugesetzbuch. Im Klartext bedeutet das eine nochmalige öffentliche Auslegung und Abwägung. Am B-Plan selbst ändert sich nichts. (abf)

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