Rheinpfalz Nein zu höherer Verbandsgemeinde-Umlage

Die Gemeinde Geiselberg wird Widerspruch gegen die Verbandsgemeindeumlage einlegen. Das beschloss der Gemeinderat am Dienstag mit Stimmen der Wählergruppe Spieß. Matthias Neumahr (SPD) schloss sich diesem Votum an. Die übrigen drei SPD-Mitglieder votierten dagegen.

Der aktuelle Festsetzungsbescheid geht von einer Erhöhung der Umlage von 4,5 Prozentpunkte aus, die einen Teil der Verluste der Verbandsgemeinde aus den drei regenerativen Projekten Biogasanlage Höheinöd, Strohheizkraftwerk Hermersberg und Hackschnitzelanlage Steinalben decken sollen. Wie mehrfach berichtet hat die Verbandsgemeinde bis dato keinen genehmigten Haushaltsplan. Zudem sind die bereits festgestellten Verluste aus den Nahwärmeprojekten so hoch, dass eine deutlichere Steigerung der Umlage erforderlich sein wird, falls die Verluste über diesen Weg ausgeglichen werden müssen. Rund 1,5 Millionen müssten allein im aktuell nicht genehmigten Haushalt bereits ausgeglichen werden. Dass es weitere Verluste in Millionenhöhe gibt, was die Folgejahre anbelangt, steht bereits fest. Der Widerspruch koste die Gemeinde nichts. Er könne im Verfahrensverlauf auch jederzeit zurückgenommen werden, erläuterte Spieß. Aber der Widerspruch verschaffe Zeit die Vorgänge aufzuarbeiten und zu prüfen, inwieweit die Gemeinde Geiselberg, die keinerlei Nutzen von diesen Projekten habe, für diese Verluste geradestehen müsse. Dabei geht es auch um die Prüfung einer möglichen Sonderumlage. In dieser Angelegenheit soll es ein Gespräch beim Innenministerium geben, bei dem auch Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes zugegen sein sollen; zudem Vertreter der Gemeinde Geiselberg und der Verbandsgemeinde. Terminiert ist noch nichts. „Die Sachlage ist sehr kompliziert“, sagte Spieß. Aber er sei als Bürgermeister gehalten, das Beste für die Bürger von Geiselberg zu erreichen. Und dazu gehöre eben auch die Prüfung der Sonderumlage. Wolle der Rat den Weg mehrheitlich nicht mitgehen, „habe ich zumindest meine Pflicht erfüllt“, sagte er. Vor diesem Hintergrund spiele es für ihn auch keine Rolle, wie die Bürgermeister der anderen Gemeinden, die nur zahlen müssen, aber keinen Nutzen von den Projekten haben, sich verhalten. Wolfgang Gunkelmann (SPD) erklärte, dass aus mehreren Gründen nicht zugestimmt werden könne. Zum einen sei die Verbandsgemeinde eine solidarische Gemeinschaft. Gehe man diesen Weg, bestrafe man eventuell die drei betroffenen Gemeinden auf deren Gebiet die Projekte realisiert wurden, die aber auch nichts für die Verluste könnten. Zurückrudern musste Gunkelmann bei seiner Behauptung, die er als Begründung angeführt hatte, dass die Verbandsgemeinde die Kanalisation in Geiselberg bezahlt hatte. Dass es diese vorher schon gab, berichtigten mehrere Ratsmitglieder. Auch sein Argument die Verbandsgemeinde kümmere sich um die Feuerwehr, ohne vorher Maßnahmen in den Ortsgemeinden abzufragen, ließen viele Ratsmitglieder nicht gelten. Feuerwehr sei Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde. Die Nahwärmeprojekte seien freiwillige Leistungen. Es stimme auch nicht, widersprach Spieß, dass alle Beschlüsse zu diesen Projekten im Rat einstimmig gefasst worden seien. Ab 2009 habe er begonnen, auf Probleme hinzuweisen, habe nicht mehr überall zugestimmt. Spieß wies auch auf ein Schreiben der Kommunalaufsicht aus dem Jahr 2008 hin, das erst in diesem Jahr bekannt geworden war. Darin heißt es klipp und klar, dass die Verbandsgemeinde nicht die Verluste aus den Nahwärmeprojekten übernehmen dürfe. „Ich bin mir sicher, wäre dieses Schreiben damals, wie es eigentlich erforderlich gewesen wäre, den Verbandsgemeinderatsmitgliedern und auch den Ortsbürgermeistern oder Gemeinderäten vorgelegt worden, wäre die Fehlentwicklung nicht so gravierend verlaufen“, sagte Spieß. Er kritisierte, dass der Kreis in den Folgejahren, wenn schon 2008 die Risiken erkannt worden wären, nicht gegengesteuert habe. Deshalb habe auch der Kreis eine Mitverantwortung in dieser Geschichte. Vor dem Hintergrund, dass angesichts Millionenverluste absehbar sei, dass Geiselberg auf Jahre finanziell handlungsunfähig sei, mögliche Konsequenzen sein könnten, dass Gemeindearbeiterstellen eingespart werden müssen, ähnliche Leistungen gekürzt oder gestrichen werden müssen, sei Geiselberg gezwungen Widerspruch einzulegen, bilanzierte Stefan Huwer (WG Spieß). Würde jemand die Gemeinde auf Schadensersatz verklagen, „würden wir ganz sicher auch den Rechtsweg beschreiten“, sagte Huwer. Die Idee der Solidarität setze voraus, sagte Michael Springer (WG Spieß), dass man im Vorfeld gefragt werde, über eine Sache diskutieren könne. „Ich kann mich nicht erinnern, dass die Gemeinde Geiselberg gefragt wurde oder dass der Rat über diese Projekte diskutiert hat“, sagte er. „Hier wurde demokratisches Prinzip verletzt“, bemängelte er. Analog dazu sei die Diskussion um das geplante Windrad gelaufen. Da stelle sich die Frage, warum es das Gremium Gemeinderat noch gebe. Mit Solidarität habe das ganze Vorgehen der Verbandsgemeinde in der Angelegenheit Nahwärme sicher nichts zu tun. Widerspruch einzulegen sei fast Pflicht, sagte Jens Klein (WG Spieß). Es gehe darum sich finanziellen Handlungsspielraum nicht zu verbauen. (add)

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