Rheinpfalz Mit mehr als drei Promille am Steuer

Die eine Fahrt „ohne“ räumte die Angeklagte unumwunden ein. „Und da war ich nicht betrunken“, hob sie das „nicht“ mit ganz besonderer Betonung hervor. Das andere Mal, als sie ohne Führerschein am Steuer gesessen hatte – tja, „daran kann sie sich nicht mehr erinnern“, ließ ihr Anwalt wissen. Was Wunder: Als die 52-Jährige in jener Septembernacht über die Bundesstraße schlitterte, war sie sturzbetrunken. Wegen jener Verkehrsdelikte muss sich die Frau jetzt vor Gericht verantworten.

Eine Nacht Mitte September vergangenen Jahres: Kurz nach Mitternacht stoppt eine Streife der Lauterecker Polizei ein Auto. Hinterm Steuer hängt eine Frau in einem Zustand, in dem sie zu kaum mehr zu etwas fähig scheint. Schon gar nicht fähig, ein Auto sicher zu führen: Ohnehin dürfte sie gar nicht fahren, denn die dafür erforderliche Erlaubnis ist ihr ein Dreivierteljahr zuvor entzogen worden. Schwerer wiegt in dem Moment, in dem sie erwischt wird: Die Frau ist offenkundig sturzbetrunken. Das Ergebnis der Blutprobe lässt staunen: Sage und schreibe 3,32 Promille hatte die Frau im Blut. Dass sie an jene Nacht keinerlei Erinnerung mehr hat, nehmen ihr der Richter wie auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kommentarlos ab. Ohnehin spielt das keine Rolle: Die Frau kommt gar nicht auf die Idee, irgendetwas abzustreiten, die Anklage-Vorwürfe sind mithin unstrittig. Auch der andere Fall, der sich nur drei Tage zuvor zugetragen hatte. Da war die Frau, die in einem Dorf im Landkreis lebt, in der Kreisstadt unterwegs. Beim Ausparken schrammte sie ein anderes Auto. Eine Bagatelle. Die Polizei nahm den Unfall auf. Die Verursacherin war nüchtern, sonst wäre es umgehend zu Konsequenzen gekommen. So aber durfte sie weiterfahren. Erst später fiel auf, dass sie bereits seit neun Monaten keinen Führerschein besaß. Das Papier war ihr entzogen worden – wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Auf astronomische Werte wie 3,32 Promille kommt nur, wer regelmäßig Alkohol in höherer Konzentration schluckt. Mit Bier ist das kaum zu schaffen. Dass sie ein Alkoholproblem hat, ist der Frau mittlerweile auch allzu deutlich bewusst. Dies hat sie auch bewogen, sich einer Langzeittherapie zu unterziehen. Seit Beginn des Jahres verbringt sie ihre Tage (und Nächte) in einer Suchtklinik. Bis Mai soll sie dort bleiben. Der Verteidiger empfahl dem Gericht, bis zum Ende der Therapie zu warten und dann einen neuerlichen Anlauf zur Verhandlung zu nehmen. Dieser Vorschlag erschien vor allem deshalb ratsam, weil noch ein neuerlicher Straftatvorwurf hinzugekommen ist. In einem weiteren Fall von Fahren ohne den erforderlichen Führerschein ist noch keine Anklage erhoben. Ende Oktober, gut sechs Wochen nach den zur Verhandlung stehenden Vorkommnissen, war die Frau wieder ertappt worden. Der Richter erachtete den Vorschlag des Anwalts als sinnvoll. Auch aus einem anderen Aspekt: „Könnte ja sein, dass eine Prognose notwendig wird“, orakelte der Richter. Diese Worte bedeuteten nicht anderes, als dass der Frau eine Freiheitsstrafe blüht. Wenn Haft verhängt wird und eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist, lässt sich diese nur mit einer „günstigen Sozialprognose“ begründen – und dazu wäre ein ärztliches Attest, das von einer Besserung in Sachen Suchtproblematik zeugt, allemal hilfreich. Nicht um Nachsicht, aber zumindest um etwas Verständnis warb die Angeklagte, als sie dem Gericht vortrug, wie es dazu kam, dass sie sich dem Alkohol ergeben hat. Ein Kind sei zu früh zur Welt gekommen - schwerbehindert, „durch Ärzte-Pfusch“, wie die Frau sagte. Als später ihr Mann schwer erkrankt sei, habe sie die Last mit dem Kind alleine tragen müssen, sich zusätzlich noch mit der Bürde der Erkrankung ihres Mannes konfrontiert gesehen. Auch sei sie selbst krank geworden. Als ihr Mann verstorben sei, habe sie alles nicht mehr bewältigen können und sich dem Alkohol hingegeben. Damit soll nun Schluss sein. Die Hauptverhandlung wird im Spätfrühling neu anberaumt.

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