Rheinpfalz Kienholzfest-Schlag bleibt ohne Strafe

Ein schnelles Ende nahm die Verhandlung gegen einen 19-jährigen Mann aus Pirmasens, der wegen einer Körperverletzung und Diebstahl, begangen beim Kienholzfest in Münchweiler, vor Gericht stand. Jugendrichter Mark Edrich stellte das Verfahren ein.

Es ist schon als üblich zu bezeichnen, dass es bei Dorffesten, bedingt durch übermäßigen Alkoholgenuss, zu Meinungsverschiedenheiten kommt, die in körperliche Auseinandersetzungen ausarten. So wie beim Kienholzfest im Mai 2013, wo der Angeklagte grundlos einen 20-jährigen Mann mit einem Faustschlag zu Boden schickte. Dem Bewusstlosen soll er anschließend den Geldbeutel mit 70 Euro entwendet haben. „Der Schlag ist gefallen. Das war ich“, zeigte sich der Angeklagte teilweise geständig. Es habe einen Disput gegeben, bei dem Bekannte beteiligt gewesen seien. Er habe sich schlichtend eingemischt und sei von dem Geschädigten am Hemdkragen gepackt worden. Der Aufforderung, loszulassen, sei sein Kontrahent nicht nachgekommen. Aus Atemnot habe er ihm einen Faustschlag zum Kinn versetzt, worauf sein Gegner zu Boden gestürzt sei. Nach dem Schlag sei er sofort weggegangen. Vom angeblichen Diebstahl habe er erst zwei Wochen später gehört. „ In meinen Augen war er total besoffen“, verkündete der Angeklagte, der aber einräumte, dass auch er erheblich getrunken hatte. Der Geschädigte sagte aus, dass er sein Handy einem jungen Mann für einen Anruf geliehen habe, es aber nicht zurückbekommen hätte. Daraufhin sei er böse geworden. „Das kann so sein“, äußerte er, nachdem ihm die Aussage des Angeklagten vorgehalten wurde. Den Geldbeutel habe er vor Beginn der Auseinandersetzung noch gehabt. Erst am nächsten Tag habe er den Verlust bemerkt. Wann der Geldbeutel abhanden kam, könne er nicht sagen. „Eigentlich nicht“, antwortete er auf die Frage des Staatsanwalts, ob er an einer weiteren Strafverfolgung interessiert sei. Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe, bemerkte der Richter. Der Diebstahl sei ihm nicht nachzuweisen. Mit Zustimmung des Staatsanwalts stellte er das Verfahren ein. (khei)

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