Rheinpfalz „Ich werde deine Würde zerstören“

Viel Geduld, immer wieder nachhaken, Widersprüche ansprechen und Einblicke in einen fremden Kulturkreis gewinnen: Davon war die Verhandlung vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken am Mittwoch gegen einen 36-jährigen Somalier wegen mehrfacher Körperverletzung und Vergewaltigung sowie Nötigung einer heute 25-jährigen Somalierin geprägt.

Schwierig und widersprüchlich gestaltete sich bereits die Feststellung der Personalien und der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, der auch einen Alias-Namen verwendet hatte. Ereignisse, Zeiträume und Jahresangaben erwiesen sich ebenfalls als variabel. Somalia habe er vor acht bis zehn Jahren verlassen. Sein Bruder habe eine Person umgebracht und aus Rache habe die Familie des Getöteten ihn eingesperrt und gedroht, ihn umzubringen, wenn sein Bruder sich nicht stelle. Seine damalige Frau habe ihn befreit. Mit Hilfe eines Schleppers sei er über Kenia nach Holland geflogen, das ihm nach drei Jahren die Aufenthaltserlaubnis verweigert habe. Schweden habe ihn nach Holland abgeschoben, so der Angeklagte. Dann sei er nach Deutschland, das ihn nach Holland habe abschieben wollen. Dann habe er aber doch bleiben dürfen. In einer Asylbewerberunterkunft habe er die Somalierin kennengelernt und im August 2013 nach islamischem Recht geheiratet. Drei Monate später habe er sie nach einem Streit nach islamischem Recht verstoßen. In Somalia sei er mit zwei Frauen verheiratet gewesen, die nichts voneinander gewusst hätten. Eine Frau, die von ihm schwanger gewesen sei, habe er ebenfalls verstoßen. Die andere Frau sei mit sechs Kindern von ihm über die Vereinten Nationen in die USA gekommen. Laut Anklage soll der 36-Jährige die heute 25-jährige Somalierin im Juni 2014 in einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis Südwestpfalz eingesperrt und sie mehrfach allein und gemeinschaftlich mit zwei anderen Männern mit Fäusten und einer Eisenstange geschlagen und auch gewürgt haben. Dadurch soll sie zahlreiche Hämatome und Schmerzen erlitten haben. Schließlich sei es ihr gelungen, einen Bekannten anzurufen, der die Polizei verständigte, die sie befreite. Einige Tage später soll der Angeklagte der Frau mit einem langen Messer und einem Besenstiel gedroht haben, sie umzubringen, und sie mit dem Besenstiel geschlagen haben. Außerdem habe er gegen ihren Willen Vaginal- und Analverkehr ausgeübt. Davon habe sie eine Vielzahl von Hämatomen davongetragen. Der Angeklagte, der in Handschellen vorgeführt und dem alles ins Arabische übersetzt wurde, stritt alles ab. Er habe die Frau nie geschlagen und nicht vergewaltigt. Sie sei auf nassem Boden ausgerutscht und mit dem Kopf gegen die Tür gestoßen. „Ich kenne die Gesetze hier in Europa“, sagte er. Auf Nachfrage des Gerichts, wie das in der Religion sei, meinte er: „Nur kleine Ohrfeige hat der Prophet erlaubt.“ Nach der Scheidung hätten sie sich 2014 wieder versöhnt und Sex gehabt. Das sei „gegen Gottes Gesetz gewesen“. Den Genuss von Alkohol und Drogen gab er zu. Die Frau, der alles ins Somalische übersetzt wurde, stritt eine Heirat mit dem Angeklagten, auch eine nach islamischem Recht, ab, auch Sex – außer der Vergewaltigung. Sie hätten nur „Freundschaft mit der Absicht Heirat“ gehabt. In der gemeinsamen Wohnung im Landkreis habe es Streit gegeben, da der Angeklagte alles Geld in Alkohol und Drogen umgesetzt habe. Deshalb habe er sie geschlagen, auch mit einer Metallstange. Nachdem sie ihn angezeigt hatte, habe er über einen Vermittler seines Stammes versucht, sie zu einer Versöhnung zu bewegen. Dabei sei sie festgehalten und vom Angeklagten geschlagen worden. In einer pfälzischen Stadt hätten sie geredet, plötzlich habe der Angeklagte ein langes Messer gezogen und gedroht: „Deutschland ist für mich abgeschlossen. Ich werde dich fertigmachen, deine Würde zerstören.“ Dann habe er sie vergewaltigt, vaginal und anal. Wobei Analsex für eine Muslima „einem Tod entspreche“, da es ihre Würde zerstöre. Er habe gedroht: „Ich werde dich köpfen wie die Al-Schabab“ und das Messer gegen ihren Hals gehalten. Sie habe Angst gehabt. Von der Vergewaltigung sei sie schwanger geworden und habe später eine Fehlgeburt gehabt. Im Dezember 2015 habe sie den Angeklagten in einer hessischen Großstadt zufällig wiedergesehen. Er habe ihr Vorwürfe gemacht, weil sie einen anderen Mann geheiratet hatte, von dem sie schwanger war. Wieder habe er sie geschlagen. Am Ende des Verhandlungstages bemühte sich das Gericht noch um ein Hotelzimmer für die Zeugin, damit diese nicht mit ihrem Kleinkind mit dem Zug in die Dunkelheit hinein zurück in eine hessische Großstadt fahren musste. Die Verhandlung wird am 23. September fortgesetzt. |arck

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