Eisenberg Geplatzte Party

«ROCKENHAUSEN.»Die Party war schon vorbei, bevor die ersten Gäste kamen. Ein 36-Jähriger aus dem Donnersbergkreis hatte für ein privates Fest reichlich Rauschmittel eingekauft. Pech nur, dass die Polizei bei einer Hausdurchsuchung alle konfiszierte.

Der Mann wurde wegen unerlaubten Drogenbesitzes in nicht geringer Menge vom Amtsgericht Rockenhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das lag vor allem daran, dass der Mann, der schon einige Eintragungen im Bundeszentralregister vorzuweisen hatte, voll geständig war und eine gute Sozialprognose hatte. 150 Gramm Marihuana, Amphetamine und zehn Ecstasytabletten hatten die Beamten in der Wohnung des 36-Jährigen gefunden. Alles war noch in Tüten verpackt gewesen – eingeschweißt. „Nein, ich habe kein Suchtproblem“, beteuerte der Angeklagte, der über seinen Anwalt ein umfangreiches Geständnis abgab. Ja, betonte er, er habe die Drogen besorgt. Allerdings seien die nicht dafür da gewesen, um mit einem eventuellen Verkauf Kasse zu machen. „Es gab da eine Geburtstagparty, dafür habe ich das Zeug besorgt“, sagte der Angeklagte. Die Amphetamine und das Ecstasy seien dazu bestimmte gewesen, um in Stimmung zu kommen. Das Marihuana hätte dazu dienen sollen, dass die Partygäste zu später Stunde locker wieder herunterkommen. „Dass war alles im Voraus geplant, ich hätte die Drogen dann vorbeigebracht“, sagte der Angeklagte. Geladene Zeugen wurden nicht mehr gefragt. Die Sache war nach dem Geständnis des 36-Jährigen klar. Letztlich ging es nur noch um die Bestrafung des Mannes, der bei der Verhandlung sogar auf 300 Euro verzichtete, die die Polizei bei der Hausdurchsuchung gleich mitkonfisziert hatte. „Das war hart erarbeitetes Geld, ich habe Schicht geschafft“, betonte der Mann. Also kein Drogengeld. Der Angeklagte war in seiner Vergangenheit schon wegen Körperverletzungs-, und Betäubungsmitteldelikten aufgefallen und beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt worden. Allerdings lag die letzte Verurteilung einige Jahre zurück. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer dennoch eine Strafe von einem Jahr. Die könne auf Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings mit Auflagen. Dafür spreche eine optimistische Sozialprognose. So war der Angeklagte stets in geregelten Arbeitsverhältnissen. Momentan sei er zwar ohne Job, doch er könne wohl demnächst bei einem Verwandten in die Firma einsteigen, hatte der 36-Jährige dem Gericht versichert. Der Verteidiger betonte noch einmal, dass sein Mandant voll geständig gewesen sei und den Polizisten bei der Hausdurchsuchung sogar gezeigt habe, wo die Drogen zu finden sind. Der Rechtsanwalt sah eine Strafe von elf Monaten auf Bewährung für angemessen an. Letztlich verurteile das Gericht den Mann zu einem Jahr. Die Strafe ist zu Bewährung ausgesetzt. Der 36-Jährige muss zudem entweder 1000 Euro an eine soziale Organisation zahlen oder Arbeitsstunden leisten.

x