Rheinpfalz Familie soll sich aus dem Weg gehen

Familienstreitereien und deren Folgen haben einen 21-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land vor Gericht gebracht – inklusive des typischen, für das Gericht ärgerlichen Aussage-steht-gegen-Aussage-Inhalts.

Er soll dem Mann seiner Mutter den berühmten „Stinkefinger“ gezeigt haben und fand sich deshalb gestern vor dem Jugendrichter am Pirmasenser Amtsgericht wieder. Doch der noch nicht vorbestrafte Angeklagte hatte Glück, dass Richter Mark Edrich im Hinblick auf die Zukunft der beiden Parteien ein selten im Strafprozess angewandtes Mittel anwandte: Er schloss einen Vergleich und stellte das Verfahren ein. Gegen den Strafbefehl wegen der angeblichen Beleidigung hatte der 21-Jährige Einspruch eingelegt. 170 Euro hätte er zahlen sollen. Das sehe er aber nicht ein, erklärte er. Seit dem Zerwürfnis mit seiner Mutter und seinem Auszug habe sie auch ihren Mann angestiftet, ihm durch Unterstellungen zu schaden. Ein früheres Verfahren sei schon während der Ermittlungen eingestellt worden. Damals wurde das Auto der Familie beschädigt. Diese will den 21-Jährigen bei der Tat beobachtet haben und hatte Datum und Uhrzeit bei der Anzeige mit angegeben. Aber da sei er nachweislich für seinen Arbeitgeber auf einer Baustelle in Mannheim gewesen. Auch der angebliche Vorfall am Morgen des 12. Juni 2014 sei nie passiert. Dabei soll er dem über die Straße gehenden 51-Jährigen den ausgestreckten Mittelfinger aus dem offenen Fenster gezeigt haben. Das sei erneut eine bösartige Unterstellung, zeigte sich der 21-Jährige entnervt. Er wolle einfach nichts mehr mit der Familie zu tun haben und seine Ruhe. Da halte er eben auch die Füße still und gehe respektive fahre grußlos an ihnen vorbei. Dass er in der Lemberger Hauptstraße mit dem Auto unterwegs war, sei richtig. Das sei aber auch das einzige, was an der Anklageschrift stimme. Er habe nicht einmal den Mann seiner Mutter gesehen, sollte dieser überhaupt dort gewesen sein. Er finde es schade, dass auch der 51-Jährige so gegen ihn arbeite, denn eigentlich sei er immer gut mit ihm klargekommen – bis zum Streit mit seiner Mutter, der ihr Mann nun wohl nach dem Mund zu reden habe. Nachdem auch der 51-Jährige erklärte, dass die Familie nichts mit dem Sohn seiner Frau zu tun und vielmehr ihre Ruhe haben wolle, schlug der Richter den Vergleich vor. Denn Edrich befürchte, dass durch ein mögliches Urteil nur weiter Öl ins Feuer gegossen werde. Der 51-Jährige habe gar kein Interesse daran, dass der Angeklagte verurteilt werde. Er erklärte sich mit dem vorgeschlagenen Vergleich einverstanden und zog den Strafantrag zurück. Mit der protokollierten Unterlassungsverfügung erklärten sich Angeklagter und Zeuge damit einverstanden, zukünftig jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen, sowohl verbal als auch non-verbal. Auch bei zufälligen Begegnungen, mit denen aufgrund der räumlichen Nähe zu rechnen sei, habe man sich aus dem Weg zu gehen. „Die Parteien werden sich jeglicher negativer Äußerung, die jeweilige Gegenseite betreffend, enthalten“, heißt es in der Verfügung weiter. (mrk)

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