Rheinpfalz Bad Bergzabern: Strafbefehl nach riskantem Überholmanöver

„Das war nah an der Tötung von Menschen, und Sie haben es immer noch nicht verstanden“, war die Ansage von Richter Christoph Sommer an einen 23-Jährigen, der sich wegen eines riskanten Überholmanövers vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern zu verantworten hatte. Einsicht zeigte er nicht.

„Es war nicht gefährlich“, beschrieb der Angeklagte die Situation, die mit sechs Monaten Führerscheinentzug und einer Geldstrafe geahndet wurde. Der „Tatort“, an dem zum Glück nichts Schlimmeres passierte, war die Strecke zwischen Silz und Vorderweidenthal, in Höhe des Parkplatzes am Wild- und Wanderpark. Dort habe der Angeklagte am 11. August vergangenen Jahres falsch überholt und dabei Leib und Leben anderer gefährdet, lautete die Anklage. Er habe von Silz kommend drei Fahrzeuge überholen wollen. Ein Autofahrer sei ihm entgegengekommen, der abbremsen musste. Die Möglichkeit einzuscheren, die ihm die drei Fahrzeuge auf seiner Fahrspur gegeben hätten, habe er nicht genutzt und zudem den Mittelfinger gezeigt. Zunächst war ein Strafbefehl gegen den Auszubildenden aus der Südwestpfalz ergangen, der auf sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis und 2400 Euro Geldstrafe lautete. Dagegen hatte der Angeklagte Widerspruch eingelegt, wohl weil er auf eine mildere oder gar keine Strafe gehofft hatte.

Kein Überholen möglich

Er sei mit zwei Mitfahrerinnen mit seinem Seat Leon FR aus Silz herausgefahren, vor ihm seien vier Autos gefahren, von denen er eines überholt habe, schilderte der Angeklagte die Situation. Die Geschwindigkeit von 60 oder 70 Stundenkilometern der drei anderen Fahrzeuge vor ihm sei ihm zu langsam vorgekommen, daher habe er überholt. Wo er überholt hatte, war nicht eindeutig zu klären. Dass es an der Stelle, an der die Straße zum Silzer See abbiegt, gewesen sein soll, akzeptierte Richter Sommer nicht. Er kenne die Strecke in- und auswendig, das sei an dieser Stelle gar nicht möglich, warf ihm Sommer vor.

Für Mittelfinger geständig

„Ja, ich habe den Stinkefinger gezeigt, das tut mir auch leid, ich möchte mich dafür entschuldigen“, zeigte sich der Angeklagte in diesem, wohl im Gesamtzusammenhang eher unwichtigen Punkt geständig und einsichtig. „Das sieht nicht gut für sie aus, das war unverantwortlich. Eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug wäre tödlich gewesen“, sagte Sommer. Er zitierte die Aussage einer Mitfahrerinnen vor der Polizei: „Ich habe geglaubt, es ist alles vorbei.“ „Auf dieser Strecke wird gefahren, dass ist mit Worten kaum zu beschreiben, man könnte täglich mindestens 50 Autos blitzen“, lautete die allgemeine Einschätzung des Richters.

Einspruch zurückgezogen

Sommer gab dem Angeklagten und seinem Verteidiger die Gelegenheit, sich zu beraten. Nach der Beratung zog der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der dann sofort in Kraft trat. „Sie fahren ab jetzt keinen Meter mehr“, stellte Sommer klar. Der junge Mann war noch mit seinem Fahrzeug zur Verhandlung gekommen. Die sechs Zeugen, die zur Verhandlung geladen waren, wurden ohne Aussage entlassen. „Das nächste Mal sehen Sie genau hin, mit wem Sie fahren, dieser Tag hätte ihr letzter gewesen sein können“, gab Sommer bei der Entlassung der Zeugen einer der Mitfahrerinnen des Angeklagten mit auf den Heimweg. „Das Anzeigeverhalten ist viel zu zurückhaltend in solchen Situationen“, sagte Sommer zu den als Zeugen geladenen Autofahrern, die die Situation hautnah miterlebt und zur Anzeige gebracht hatten.

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