Rheinpfalz Auf dem Weg zu Großpfarreien

Bei der Zusammenkunft des Pfarrverbandes Waldfischbach am Dienstag im Tagungshaus des Geistlichen Zentrums Maria Rosenberg kamen hochrangige Vertreter des Bischöflichen Ordinariats des Bistums Speyer, an der Spitze Generalvikar Franz Jung, um aufzuschlüsseln, wie pfarrliche Gremien, Pfarrgremienwahl, pastorales Konzept und Zeitschiene für das „historisches Projekt“ Strukturreform aussehen.

Über 50 Personen aus dem 2007 gebildeten Pfarrverband Waldfischbach fanden sich zur Veranstaltung „Architektur der Räte“ ein. Es ging um Informationen über die Wahlvorbereitungen, die Zusammenarbeit mit den Sozialstationen und Elisabethenvereinen sowie die Bildung der neuen Pfarreien. Bezogen auf die Bibel, aber auch in Anlehnung an Papst Franziskus sei die Gemeindepastoral 2015 unter dem Aspekt „Was willst du, was ich dir tun soll; was kann ich für sie tun; wie kann ich ihnen helfen“ zu sehen, so Jung. „Es sei die Zeit zu fragen, was uns in den Kirchen wichtig ist, wo die Bedürfnisse des Einzelnen sind.“ Jungs Antwort: „Der Geist ist, der lebendig macht.“ Das 40-jährige „Speyerer Erfolgsmodell“ – Pfarrverband mit Geschäftsstelle – geht zu Ende. 1973 war der Pfarrverband Waldfischbach, 1976 der Pfarrverband Rodalben gegründet worden; beide wurden 2007 zum Pfarrverband Waldfischbach zusammengeführt. In diesem Jahr wurde 40 auf 27 Pfarrverbände reduziert; die werden nun ganz aufgelöst. „Was jetzt kommt, ist ganz anders. Auf pastoraler Ebene sind nun 70 Pfarreien gebildet“, so Jung; davon zehn im Dekanat Pirmasens. „Dass dieser Prozess so weit gediehen ist, war nur möglich, weil alle mitgearbeitet, mitgezogen, ja mitgerungen haben“, lobte er. Gewählt werden ein Pfarreirat, ein Gemeindeausschuss und ein Verwaltungsrat (hier bleiben Name und Funktion). Neu ist, dass die Gemeinde der Wahlbezirk ist und alle Mandatsträger direkt gewählt werden, dass eine Person sich für alle drei Gremien nominieren lassen kann (Personalunion), dass alle Gremien miteinander vernetzt sind und Stimmrecht haben und dass es einen Wahlausschuss gibt. Während der Pfarreirat über alle Fragen berät und entscheidet, die die Pfarrei betreffen, setzt sich der Gemeindeausschuss für die Umsetzung dieser Beschlüsse vor Ort ein, sucht Aufgabenfelder wie Flüchtlinge oder Hilfsbedürftige und gibt daraus wieder Vorschläge an den Pfarreirat weiter. Der Verwaltungsrat ist das rechtliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Vermögen (Finanzen, Immobilien). Das Vermögen der Kirchenstiftung bleibt bei den einzelnen Pfarreien. Es gibt keinen gemeinsamen großen Topf. Die Entscheidung, wo das Geld zum Einsatz kommt, fällt der Verwaltungsrat, hieß es. Domkapitular Franz Vogelgesang bezeichnete die Strukturreform als „wirklich historisch“ und begründete die Gemeindepastorale. Den neu gebildeten Pfarreien und Gemeinden vor Ort sollten die „Möglichkeiten und Freiräume eingeräumt werden, ihr Leben verantwortlich und selbst zu organisieren und zu entwickeln“. Die derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen – wie etwa Haupt- und Ehrenamtliche oder Finanzen – seien begrenzt. Man erreiche in der Seelsorge nicht mehr alle Katholiken. „Bis zur Kommunion sind sie dabei, bei der Firmung noch viele, aber dann verlieren wir sie“, sagte Vogelgesang. Diesen neuen gesellschaftlichen und kirchlichen Herausforderungen wolle man sich mit der Gemeindepastorale 2015 stellen und die Entwicklung aufhalten. Unter dem Slogan „Sehen – urteilen – handeln“ sei eine zweijährige Pfarreianalyse – Gegenstand sind zum Beispiel Flüchtlinge, Frauenunterstützung – zu erstellen mit dem Ziel, eine Vision für die Seelsorge zu entwickeln. Der Elisabethenverein/Krankenpflegeverein setze sein Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe, der Haus- und Familien- sowie der Alten- und Krankenpflege fort. Empfohlen werde, sich auf Pfarreiebene zusammenzuschließen. Zusagen über die Rabattierung von Pflegeleistungen sollten nicht mehr gegeben werden. Die Ökumenischen Sozialstationen sollen ihre ambulante Pflege wirtschaftlich unabhängig von Mitgliedsbeiträgen betreiben können. Dies bedeutet, dass die Pfarrei wie auch der Elisabethenverein darüber entscheiden, ob sie eine Mitgliedschaft bei der Sozialstation anstreben oder nicht. Hervorgehoben wurde als wichtiger Stichtag der 30. April. Bis zu diesem Zeitpunkt ist nach Speyer zu melden, wie viele Personen in die pfarrlichen Gremien (Pfarreirat, Gemeindeausschuss, Verwaltungsrat) direkt gewählt werden sollen. Die Entscheidung wird vor Ort getroffen; die Anzahl kann zwischen zehn und 18 Personen liegen, je nach Größe der Pfarrei und der Zahl der Bereitwilligen. „Maria Königin“ als Name für die Pfarrei steht schon fest. Für den 10. Juli ist die Bildung des Wahlausschusses festgelegt. Bis zum 20. September müssen die Kandidatenlisten und Stimmzettel fertig sein, damit die Briefwahl starten kann. Am 10. und 11. Oktober werden die Wahlen der pfarrlichen Gremien abgehalten. Zum „Sendungs- und Segnungsgottesdienst“ am 28. November im Dom zu Speyer sind die Gewählten eingeladen. Am 31. Dezember verlieren die alten Gremien ihre Bedeutung, am 1. Januar 2016 übernehmen die neuen. (mt)

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