Rheinpfalz Anklage fällig

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Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig mitteilt, geht es um das unerlaubte Betreiben von Anlagen in fünf Fällen. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, mehreren Erdbau- und Transportfirmen sowie Privatpersonen gestattet zu haben, von Baustellen stammenden Erdaushub gegen die Zahlung eines Entgelts an die Firma Trifels Natur GmbH im sogenannten „Bürgerwald“ in Annweiler abzukippen und dort dauerhaft abzulagern. Über die Höhe der Zahlungen machte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage keine Angaben. Sie geht nach ihren Ermittlungen davon aus, dass aufgrund der von dem Beschuldigten erteilten Erlaubnisse im Zeitraum von 2010 bis 2014 mehrere tausend Kubikmeter Erdaushub an fünf ausgewiesenen Stellen im Bürgerwald abgeladen worden sind, wobei sich darunter auch Baustellenaushub befand, der teilweise mit Bauschutt versetzt war. Wie von der RHEINPFALZ berichtet, war auch Folienmaterial entdeckt worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht für die Staatsanwaltschaft hinreichender Verdacht, dass der Hauptzweck der von dem Angeschuldigten veranlassten Aufschüttungen das Errichten von Erddeponien zur Entsorgung von Baustellenaushub war. Der Verantwortliche von Trifels Natur soll weder über Genehmigungen zur Anlage und zum Betrieb solcher Deponien verfügt haben. Außerdem hätten nicht die erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse vorgelegen. Der Beschuldigte bestreitet laut Oberstaatsanwältin Möhlig , sich strafbar gemacht zu haben. Der der Anklageschrift zugrundeliegende Straftatbestand des unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß Strafgesetzbuchs lautet wie folgt: Mit Freiheitsstrafe von drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, „wer eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ohne die nach dem jeweiligen Gesetz erforderliche Genehmigung oder Planfeststellung betreibt.“ Grundsätzlich macht die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam, dass sie Anklage erhebt, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit dem Erheben der Anklage sei weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Das Amtsgericht Landau habe über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden. Zur Anklage war von dem Verantwortlichen des Unternehmens keine Stellungsnahme zu bekommen. Unterdessen hat das Verwaltungsgericht Neustadt mitgeteilt, dass der Fall am kommenden Dienstag (14 Uhr, Saal C 7) dort verhandelt wird. Zuvor hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises beanstandet, dass die Erdmassen über der Genehmigungsschwelle liegen. Die Ablagerungen seien ein ungenehmigter Eingriff in Natur und Landschaft, der zu erheblichen Beeinträchtigungen führe. Die Firma Trifels Natur ging gegen diesen Bescheid vor dem Kreisrechtsausschuss vor. Doch sie scheiterte mit ihrer Auffassung, es handle sich bei den Arbeiten um die reine Anlage von Holzlagerplätzen. (mik)

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