Rheinpfalz Anbieterwechsel der Hausratversicherung lohnt

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Auch bei Einbrüchen zahlt die Hausratversicherung.

Wer eine alte Hausratversicherung hat, sollte Kosten und Leistungen genau prüfen. Nach einem Tarifwechsel ist man nämlich oft besser versichert, zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest. Von Harald Czycholl

Schmuck, Computer und Stereoanlage sind verschwunden, Schubladen und Schränke durchwühlt – und wo einmal der Fernseher stand, baumeln nur noch lose Kabel aus der Wand. Wer nach einem Einbruch in seine vier Wände zurückkehrt, aus denen sämtliche Wertsachen und persönliche Gegenstände gestohlen wurden, ist erst mal schwer geschockt, hilflos und ratlos. Zumindest den materiellen Schaden eines Einbruchs begleicht aber meistens die Hausratversicherung: Sowohl die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände als auch die Kosten für Reparaturen an aufgebrochenen Fenstern oder Türen werden übernommen. Daneben schützt die Police auch vor Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser. „Im Schadenfall bezahlt die Versicherung die Summe, die der Geschädigte benötigt, um die zerstörten oder entwendeten Gegenstände in gleichem Wert neu zu beschaffen“, sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Sind Hausratgegenstände nur beschädigt und können sie repariert werden, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten und gegebenenfalls eine Wertminderung.

Versicherung fast immer sinnvoll

Eine Hausratversicherung ist also eine durchaus sinnvolle Absicherung für die allermeisten Haushalte. Nur wer keinen wertvollen Hausrat besitzt und den Schaden im Ernstfall gut aus eigenen Mitteln ersetzen kann, ohne in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, könne unter Umständen darauf verzichten, so Zeugner. „Jeder sollte aber bedenken, dass es auch zu einem Totalschaden kommen kann, wenn beispielsweise durch ein Feuer die Wohnung komplett ausbrennt. Für die meisten Haushalte ist das dann finanziell nicht mehr so einfach zu stemmen.“ Zumal die meisten Menschen erstmal nur an Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck oder wertvolle Teppiche und Möbelstücke denken – dabei ist Hausrat alles, was sich in der Wohnung befindet, also auch Bekleidung, Geschirr, Bücher und Haushaltsgeräte. Da kommen schnell höhere Summen zusammen.

Police regelmäßig überprüfen

Vorsichtig sein sollten Versicherte bei alten Verträgen. Denn wenn die Versicherung bereits vor einigen Jahren abgeschlossen wurde, besteht die Gefahr, dass Kunden unterversichert sind. Der Grund: Im Lauf der Jahre wächst in der Regel der Wert des Hausrates, weil Anschaffungen – oft hochwertige – hinzukommen. Daher lohnt es sich, die Police von Zeit zu Zeit zu überprüfen, rät die Stiftung Warentest. Dazu muss die Versicherungssumme mit dem Wert des Hausrates abgeglichen werden. Zur Wertermittlung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Wer eine große Wohnung und wenig Hausrat hat, kann mit einer Liste durch die Wohnung gehen und Stück für Stück den Wiederbeschaffungswert festlegen. So lässt sich eine Überversicherung, die hohe Prämien verursacht, für die es keinen Gegenwert gibt, vermeiden. Das ist allerdings aufwendig: Bei Neuanschaffungen müssen die Werte angepasst werden – und die Versicherung kann nach einem Schadenfall prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt. Hat sich der Versicherungsnehmer bei der Wertermittlung verschätzt, kann die Versicherung prozentuale Abzüge bei der Schadenregulierung vornehmen.

Auf Unterversicherungsverzicht achten

Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit, die Versicherungssumme nach Quadratmetern zu berechnen. „Die meisten Anbieter legen 650 Euro pro Quadratmeter zugrunde“, so Verbraucherschützerin Zeugner. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass im Vertrag Unterversicherungsverzicht vereinbart ist – dann entfällt im Schadenfall die entsprechende Prüfung des Versicherers. Es gibt noch einen anderen Grund, die Police regelmäßig zu überprüfen: Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind mitunter ganz erheblich: Für die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 4/2018) haben die Stiftung-Warentest-Experten 144 Tarife von 60 Anbietern näher unter die Lupe genommen. Die Prämien für die Versicherung hängen unter anderem vom Wohnort ab – sie sind vor allem in Städten mit vielen Einbrüchen teurer. Die Tester fanden aber deutliche Preisunterschiede: Im günstigsten Fall zahlt ein Kunde zum Beispiel für den Schutz des Hausrates derselben Wohnung in München 56 Euro im Jahr und im teuersten Fall 277 Euro – also fast das Fünffache.

Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit

Hinzu kommt: Viele Altverträge sehen im Fall grober Fahrlässigkeit geringere Zahlungen vor. „Hier darf der Versicherer seine Entschädigung kürzen, wenn ein Kunde den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat“, erläutert Stiftung Warentest-Expertin Annegret Jende. Mit diesem Vorwurf sind einige Anbieter schnell bei der Hand: Ein Fenster auf Kipp, die Tür nur einmal abgeschlossen, den Herd nicht ausgeschaltet – da kann es schnell Ärger geben. Um dem vorzubeugen, „raten wir Kunden mit Altverträgen, ihre Policen durchzusehen und notfalls umzusteigen auf einen Vertrag, der Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit ausschließt“, sagt Verbraucherschützerin Jende. Eine wichtige Frage ist außerdem, ob auch sogenannte Elementarschäden versichert sind. Das greift insbesondere bei Hochwasser, etwa wenn der Keller vollläuft. Das kann nach Starkregenfällen passieren, auch wenn kein Bach in der Nähe ist. Im Fall eines Einbruchs bezahlt der Versicherer auch nicht einfach so: Es müssen zumindest konkrete Einbruchsspuren wie etwa ein eingeschlagenes Fenster oder eine aufgebrochene Tür nachweisbar sein, außerdem muss der Versicherte eine sogenannte Stehlgutliste vorlegen. Oft beschäftigt die Opfer aber etwas ganz anderes deutlich länger: „Viel schwerer als der materielle, meist versicherte Schaden wiegen die psychischen Folgen“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Gause: „Wie wichtig das Gefühl von Geborgenheit in den eigenen vier Wänden ist, spüren Betroffene meist erst, wenn es nach einem Einbruch verloren ist.“

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