Rheinland-Pfalz Weise Justitia

Über unsere Richter wird ja viel gelästert. So heißt es zum Beispiel, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand. Ein anderer, recht bösartiger Satz besagt, vor Gericht bekomme man zwar stets ein Urteil, aber selten Gerechtigkeit. Heute wollen wir eine Lanze für unsere Gerichtsbarkeit brechen und dem Verwaltungsgericht Trier außerordentliche Weisheit bescheinigen. Dessen jüngster Spruch könnte den OB-Wahlkampf in der Moselstadt erheblich befrieden. Erinnern wir uns: In Trier will der Grünen-Landtagsabgeordnete Fred Konrad aus der Westpfalz Oberbürgermeister werden. Um ebenso neue wie preisgünstige und umweltfreundliche Formen des Wahlkampfs zu erproben, kamen Konrads Wahlkämpfer auf eine glänzende Idee. Etwa 100 Mal verzierten sie Straßen, Mauern und Plätze in der Trierer Innenstadt mit dem Namen ihres Kandidaten. Mittels Sprühkreide brachten sie jeweils „Fred Konrad“ auf. Das brachte die von Roten und Schwarzen geführte Stadtverwaltung auf den Plan. Diese sieht in der Sprühaktion eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums und verfügte die sofortige Beseitigung der Namenszüge. Die Grünen sprühten fortan zwar keine neuen Namen mehr, zogen jedoch gegen die Verfügung vor Gericht. Das hat nun entschieden: Die Wahlwerbung ist nicht erlaubt, sonst könnte ja jede Partei ... Aber sofort putzen müssen die Trierer Grünen ihre Stadt auch nicht. Für die Anordnung des Sofortvollzugs gebe es keine Rechtsgrundlage. Sehr weise! Jetzt entscheiden nicht mehr Verwaltung und Gericht, wie um die Wählergunst der Trierer gebuhlt wird. Allenfalls Petrus kann mit einem Regenguss eingreifen. Und nach dem Wahltag 28. September ist ohnehin alles egal ...

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