Rheinland-Pfalz Prozess um Mord an schwangerer Frau

Rockenhausen (stwo). „Mord in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall“ – so lautet die Anklage gegen einen 28 Jahre alten Mann, der sich seit gestern vor dem Landgericht Kaiserslautern verantworten muss. Der Staatsanwalt wirft dem früheren Türsteher vor, er habe seine 25 Jahre alte schwangere Freundin im Februar auf einem Parkplatz in Rockenhausen erstickt und die Leiche danach verbrannt. Der Angeklagte schweigt.

Die grausame Tat hatte im Winter für bundesweites Aufsehen gesorgt. Spaziergänger fanden im Februar die verbrannte Leiche einer Frau auf einem Feldweg im rheinhessischen Undenheim. Eine Obduktion hatte ergeben, dass sich die 25 Jahre alte Frau aus dem hessischen Ginsheim-Gustavsburg zur Tatzeit in der 20. Schwangerschaftswoche befunden hatte. Wenige Tage später wurde der Angeklagte aus Rockenhausen festgenommen. Am ersten Prozesstag wollte er sich nicht zum Tatvorwurf äußern, wie sein Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel sagte. Auch die Eltern des Angeklagten, die als Zeugen geladen waren, schwiegen. Laut Staatsanwalt Christian Schröder ermordete der Angeklagte die Frau auf dem Parkplatz des Schwimmbads in Rockenhausen, weil er die Vaterschaft abgelehnt habe, stattdessen weiterhin sein Junggesellenleben habe führen wollen. Der Angeklagte habe die 25-Jährige zu einer Aussprache an den einsamen Parkplatz gelockt, um sie heimtückisch zu ersticken. Er habe die Tote danach mit ihrem Wagen nach Mainz-Undenheim gefahren, dort mit Benzin übergossen und angezündet, um ihre Identifizierung zu erschweren. Der erste Prozesstag war geprägt durch gegensätzliche Angaben. So bekräftigte etwa eine 28 Jahre alte Zeugin, sie sei seit längerer Zeit mit dem Angeklagten liiert und stehe zu ihm, trotz des Mordverdachts. „Er verachtet Gewalt gegen Frauen“, gab die Erzieherin an. Zwar habe die ermordete Frau den Kontakt zu ihr über das Internet gesucht und von der Schwangerschaft und der angeblichen Beziehung zum Angeklagten berichtet, dies sei aber kein Trennungsgrund für sie gewesen. Gleichwohl habe sie ihren Freund kurz vor der Tat – nämlich am 10. Februar – mit den Behauptungen konfrontiert. Sie sei „sauer“ gewesen, immerhin sei er ja ihr Freund. Die Mutter der ermordeten Frau gab in ihrer Zeugenaussage hingegen an, sie habe den Angeklagten mehrmals gemeinsam mit ihrer Tochter erlebt und dabei den Eindruck gewonnen, beide seien ein Liebespaar.

x