Rheinland-Pfalz Nachbarn getötet: Gericht verhängt lange Haftstrafe

Trier (lrs). Weil er im Streit um den Lärm eines Rasenmähers in einer Trierer Schrebergarten-Anlage seinen Nachbarn erschossen hat, muss ein 61-Jähriger wegen Totschlags siebeneinhalb Jahre in Haft. Mit dem Schuss habe der Maurer dem 68-jährigen Nachbarn einen Denkzettel verpassen wollen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz gestern bei der Urteilsverkündung am Landgericht Trier. Der Mann feuerte im März auf den Nachbarn, als dieser wutentbrannt auf sein Grundstück kam und mit einer Holzlatte auf die Rasenmäher einschlug, die dort standen. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung dagegen auf ein „angemessenes und mildes Urteil“ plädiert. Der 61-Jährige hatte im Prozess erklärt, er habe sich an jenem Tag von seinem Nachbarn bedroht gefühlt – und dem Mann mit der Waffe nur drohen wollen.

x