Rheinland-Pfalz Koblenzer Richter sprechen von „Versehen“ des Landes

KOBLENZ/FREINSHEIM (jüm/jpl). Schwerbehinderte Beamte auf Zeit dürfen im Hinblick auf einen vorzeitigen Ruhestand nicht anders behandelt werden als solche Staatsdiener, die zu Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz jetzt im Falle des Freinsheimer Verbandsbürgermeisters Wolfgang Quante (SPD) entschieden.

Offensichtlich war dem Gesetzgeber bei der Formulierung des seit 2012 geltenden Landesbeamtengesetzes ein „redaktionelles Versehen“ unterlaufen, teilte gestern das OVG mit. Zwar sei in der aktuellen Version des Gesetzes lediglich von Lebenszeitbeamten die Rede. Aber aus der Begründung des Paragrafenwerkes werde deutlich, dass die Ruhestands-Regelung wie schon vor der Neufassung des Landesbeamtengesetzes auch für solche Staatsdiener gelten soll, die nur zeitlich befristet den Beamtenstatus besitzen. Zu diesen Beamten auf Zeit zählen gewählte Bürgermeister. Entzündet hatte sich der Rechtsstreit am Beispiel des Freinsheimer Bürgermeisters Quante. Der leitet seit 1992 die Geschicke der Verbandsgemeinde. 2009 war er als Bürgermeister bestätigt worden, seine reguläre Amtszeit läuft noch bis Ende 2017. Aufgrund seiner Schwerbehinderung beantragte er im Jahr 2013 bei der Verbandsgemeinde, ihn mit 62 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Ab diesem Alter ist dies nach dem Wortlaut des Gesetzes bei Lebenszeitbeamten möglich. Die Verbandsgemeinde machte allerdings ihre Zustimmung davon abhängig, dass die Pfälzische Pensionsanstalt (PPA) in Bad Dürkheim die dadurch anfallen Versorgungsleistungen übernimmt. Doch die Anstalt lehnte dies unter Hinweis auf den Wortlaut des aktuellen Gesetzes ab. Zwar hat das OVG eine Revision zu seinem Urteil nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung von Rechtsmitteln kann aber die Pensionsanstalt Beschwerde eingelegen. Deren Direktor Jürgen Schmitt ließ gestern offen, ob die Anstalt dies tun werde: In dieser Frage möchte er sich zunächst mit dem Innenministerium abstimmen. Bei diesem Fall handele es sich um eine sehr spezielle Problematik. Schmitt kann sich im übrigen nicht erinnern, dass die Pensionsanstalt in der Vergangenheit in einem Rechtsstreit um die Versorgung von Beamten unterlegen war. „Ich empfinde Gerechtigkeit“, sagte Quante gestern zum Urteil. Nach seinem Rechtsempfinden habe die Ausnahme für Wahlbeamten gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. „Bei der Gesetzgebung sind handwerkliche Fehler gemacht worden“, findet er. Quante rechnet nun damit, Ende September in Ruhestand gehen zu können. Bei seinem ursprünglichen Antrag auf Ruhestand habe er eigentlichen einen reibungslosen Übergang für die Verbandsgemeinde gewollt, durch die Neuwahlen, die wahrscheinlich erst im kommenden Januar stattfinden können, sei dies nun leider nicht gegeben. (Archivfoto: Franck)

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