Rheinland-Pfalz Gericht verbietet Glücksspiel

«Koblenz.»Einem in dem britischen Überseegebiet Gibraltar ansässigen Anbieter eines Online-Glücksspiels hat das Landgericht Koblenz die Tätigkeit in Deutschland untersagt. Er muss zudem Auskunft über seine Umsätze erteilen und Schadenersatz leisten.

Der Anbieter dürfe weder Personen in Deutschland seine auf den Ausgang staatlicher Lotterien ausgerichteten Wetten anbieten, noch im Internet, per Mail oder in Fernsehspots dafür werben, entschied das Gericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Koblenzer Richter gaben damit der Klage von Lotto Rheinland-Pfalz statt: Die Lottogesellschaft sah sich um Einnahmen gebracht. Vergeblich hatte der Anbieter eingewandt, dass das deutsche Lotteriemonopol gegen das höherrangige Recht der Europäischen Union verstoße. Bei dem verurteilten Anbieter konnten Spieler auf den Ausgang der Ziehung der Lotterien „6 aus 49“, Eurojackpot und Glücksspirale tippen. Es gewannen diejenigen, die die Zahlen tippten, die bei den staatlichen Lotterien gezogen wurden – ohne aber direkt an diesen staatlichen Lotterien teilzunehmen. Vielmehr bestimmte eine weitere Firma aus Gibraltar die Gewinnchancen und berechnete die Gewinne. Die Beklagte besitze keine Erlaubnis einer deutschen Behörde „für die Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen“, betonte das Landgericht. Online-Glücksspiel sei schnell, bequem und zeitlich unbeschränkt verfügbar. Dort fehle die soziale Kontrolle, das anonyme und isolierte Spielen begünstige die Entwicklung von Spielsucht in besonderem Maße. Das Urteil mit dem Aktenzeichen ist noch nicht rechtskräftig. Den Angaben zufolge hat die beklagte Seite angekündigt, Berufung einzulegen.

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