Rheinland-Pfalz Ein Zimmer bei der Ex-Freundin

«FRANKENTHAL.» Im Frankenthaler Doppelmord-Prozess um den Tod des Ludwigshafener Unternehmers Ismail Torun und eines weiteren Geschäftsmanns hat am Donnerstag die Ex-Freundin des 49-jährigen Angeklagten ausgesagt. Gegenüber ihr sei er stets höflich und respektvoll gewesen, erklärte die 61-Jährige.

Viereinhalb Jahre seien sie ein Paar gewesen, sagte die Frau. Im Sommer vor der Entführung Toruns hätten sie sich getrennt, seien aber Freunde geblieben. Zudem hatten sie eine geschäftliche Beziehung: Als Chefin einer Wellness-Oase in Frankenthal habe sie ihn mit der Personalführung beauftragt. Ein Raunen ging durch den Gerichtssaal, als die 61-Jährige den mutmaßlichen Mörder als Menschen beschrieb, der ihr gegenüber immer höflich, hilfsbereit und niemals wütend war und seine Interessen stets hintangestellt hat. Eyüp Torun, Sohn des getöteten Unternehmers, schüttelte ungläubig den Kopf. Wie die Staatsanwaltschaft ist er überzeugt, dass der 49-Jährige und zwei Komplizen – ein 38-Jähriger mit engen Beziehungen nach Bad Dürkheim und eine 49-jährige Stuttgarterin – seinen Vater und einen Automatenhersteller aus dem badischen Brühl erpresst und ermordet haben. Die Juristen interessierten sich für die Ereignisse vor und nach der Torun-Entführung im Januar 2017. „Am Tag vor der Verhaftung rief er mich an, damit ich ihn an seiner Wohnung abhole“, erinnerte sich die Zeugin. Zuvor hatten sie sich an Silvester gesehen. Als er in ihr Auto stieg, hatte er keine große Tasche dabei gehabt, betonte sie auf Nachfrage des Staatsanwalts. Denn an diesem Tag fand die Übergabe der rund 950.000 Euro statt, mit denen sich Torun freikaufen wollte. Der 61-Jährigen zufolge verhielt sich der Angeklagte an dem Abend wie früher auch. Am nächsten Tag, sie gingen gemeinsam essen, sei er dann verhaftet und ihre Wohnung durchsucht worden, in der ihr Ex-Freund noch immer ein eigenes Zimmer hatte. Dabei wurden auch ein Laptop und eine Festplatte sichergestellt. Zu den Fragen, ob der Angeklagte Geld mit in ihre Wohnung brachte, oder ob sie ihm Geld geliehen hatte, verweigerte die 61-Jährige die Aussage. Denn die Staatsanwaltschaft verdächtigt sie der Begünstigung. Das heißt: Sie steht im Verdacht, dem 49-Jährigen nach der Tat geholfen zu haben, zumindest einen Teil der Beute zu verstecken. Ein anderes Bild vom Verhalten des 49-Jährigen zeichnete erneut der 38 Jahre alte Mitangeklagte, der ebenfalls bei der 61-Jährigen angestellt war. Er wollte wissen, ob sie nie Wutausbrüche des 49-Jährigen gegenüber weiblichen Angestellten mitbekommen habe. Oder ob sie wusste, dass er von ihm nach Österreich geschickt wurde, um zwei Prostituierte und zwei junge Männer in die Pfalz zu holen, die hier für ihn arbeiten sollten. „Davon weiß ich wirklich nichts“, beteuerte die 61-Jährige. Der 38 Jahre alte Mann entgegnete trocken: „Dann sehen Sie nicht das andere Gesicht von ihm.“

x