Rheinland-Pfalz Brüssel verbietet Zahlungen

ZWEIBRÜCKEN/MAINZ. Das Land Rheinland-Pfalz darf dem seit einem Monat unter der Verwaltung eines vorläufigen Insolvenzverwalters stehenden Flughafen Zweibrücken Kosten für den Betrieb des Towers, der Flugsicherung, der Flughafen-Feuerwehr und anderer Sicherheitsaufwendungen bis auf Weiteres nicht erstatten. Der Sprecher von Verkehrsminister Roger Lewentz (SPD), Christoph Gehring, sagte gestern nach Verhandlungen mit der EU-Kommission in Brüssel, die Kommission halte eine Zuweisung von 220.000 Euro im Monat für nicht genehmigungsfähig.

Die EU-Kommission habe klargestellt, dass es sich um eine „Einzelfallentscheidung Zweibrücken“ handele, die eine Entscheidung über die Zahlungen des Landes an den Flughafen Hahn nicht vorweg nehme. Am Hahn übernimmt das Land so genannte Sicherheitskosten in Höhe von acht Millionen Euro im Jahr. „Zu unserem Bedauern vertritt die Kommission die Auffassung, dass wegen ihrer Ankündigung eines Negativbescheids für den Flughafen Zweibrücken auch die Sicherheitskosten, als Ergebnis hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung, nicht mehr übernommen werden dürfen“, so der Sprecher des zuständigen rheinland-pfälzischen Infrastrukturministeriums. Die Kommission sieht, wie mehrfach berichtet, wegen der Nähe zum älteren Flughafen Saarbrücken-Ensheim keine Zukunft für den im vergangenen Jahr von 221.000 Passagieren genutzten Westpfalz-Airport. Sie verlangt deshalb die Rückzahlung von bis 57 Millionen Euro staatlicher Beihilfen, die das Land und ein kommunaler Zweckverband seit 2008 in den Airport gesteckt hatten. Deswegen musste die Flughafen GmbH am 24. Juli und vergangene Woche dann auch die Muttergestellschaft Flugplatz GmbH Aeroville Zweibrücken Insolvenz anmelden. Bei der Flughafen GmbH direkt sind 117 Mitarbeiter betroffen, zusammen mit Dienstleistern mehr als 200. Für den Betrieb des Flughafens hat die gestrige Entscheidung Brüssels keine unmittelbaren Auswirkungen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner hatte vergangene Woche eine Vereinbarung mit dem Hauptkunden, der Fluggesellschaft Tuifly, getroffen, wonach Tuifly mit einer Finanzspritze einsprang. Deshalb kann der gesamte Sommerflugplan bis zum 2. November in Zweibrücken abgewickelt werden. Darüber hinaus laufen Bemühungen, den insolventen Flughafen Zweibrücken durch eine Privatisierung am Leben zu erhalten. Sollte nämlich der Airport auch ohne Subventionen auskommen, hätte die Kommission nichts gegen den weiteren Betrieb einzuwenden. Vor diesem Hintergrund nahm Plathner gestern an den Gesprächen in Brüssel teil. Sein Sprecher sagte, er habe einen Vorschlag gemacht, wie mit Blick auf einen möglichen Verkauf des Westpfalz-Airports an private Investoren der Transaktionsprozess gestalten werden könne. Die Kommission müsse darüber nun befinden, ein Ja oder Nein habe es nicht gegeben. Darüber, ob bei einem Verkauf auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden kann oder ob wegen des Insolvenzverfahrens Fristen verkürzt werden können, machte Plathners Sprecher gestern keine Angaben. Bereits vor Tagen hatte er das Interesse mehrerer Privatinvestoren, mit denen auch schon Sondierungsgespräche geführt wurden, bestätigt. Nach RHEINPFALZ-Informationen hat ein internationaler Betreiber von Flughäfen in Frankreich, mit dem laut Minister Lewentz über ein Jahr lang verhandelt wurde, kein Interesse mehr. Bei der Interessengemeinschaft der Regionalen Flugplätze Deutschland, unter deren 70 Mitgliedern auch die Flughäfen Zweibrücken, Saarbrücken, Mannheim, Erfurt, Rostock und Augsburg sind, nahm man die Reaktion der Mainzer Landesregierung, die Erstattung der Sicherheitskosten einzufrieren, verwundert zur Kenntnis. „Die im April veröffentlichten Flughafen-Leitlinien der Kommission besagen, dass Tätigkeiten im Bereich der Luftsicherung, der Brandbekämpfung, Zoll, Polizei, Personenkontrollen und auch Schutzeinrichtungen rund um den Flughafen hoheitliche Aufgaben sind, und damit die Kosten vom Bund oder den zuständigen Ländern zu tragen sind“, sagt der Vorsitzende der Vereinigung, Ralf Schmid. Die Leitlinien, räumt Schmid, selbst Geschäftsführer des im vergangenen Jahr von 840.000 Passagieren genutzten Flughafens Memmingen, ein, eröffneten Interpretationsspielraum. „In Deutschland neigen die staatlichen Stellen offenbar zu einer äußert restriktiven Auslegung. Das ist in anderen Ländern der EU ganz anders“, sagte Schmid, ohne der rheinland-pfälzischen Landesregierung direkt eine falsche Auslegung der Leitlinien unterstellen zu wollen. Die Interessensgemeinschaft dränge seit langem auf eine bundeseinheitliche Regelung, eine Festlegung durch das Bundesverkehrsministerium.

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