Rheinland-Pfalz Bisher 167 Verweise gegen Lehrer

MAINZ (nob). Das Land Rheinland-Pfalz hat bisher gegen 167 beamtete Lehrkräfte Verweise ausgesprochen, weil sie im März 2013 an einem Warnstreik teilgenommen hatten.

Dies erklärte eine Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) auf Anfrage. Bei einem Verweis handelt es sich um die mildeste Sanktion im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren. Er zieht einen Eintrag in die Personalakte nach sich, der nach zwei Jahren wieder gelöscht wird. Die ADD-Sprecherin betonte, für viele der betroffenen Lehrkräfte sei die Widerspruchsfrist gegen den Verweis noch nicht abgelaufen, die Sanktionen gegen sie seien also noch nicht rechtskräftig. Im Frühjahr 2013 hatte die ADD gegen insgesamt 325 beamtete Lehrer Disziplinarverfahren eingeleitet. Sie alle waren zuvor einem Aufruf der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zum Warnstreik gefolgt und protestierten damit gegen einen Beschluss des Landes, von 2012 bis 2016 die Bezüge der Landesbeamten um nur ein Prozent pro Jahr zu erhöhen. Nach Auffassung der Landesregierung haben Beamte jedoch kein Streikrecht. Die GEW hingegen wehrt sich bundesweit gegen das absolute Streikverbot und hatte auch deshalb zum ersten Beamtenstreik in Rheinland-Pfalz aufgerufen. Nach Informationen der RHEINPFALZ werden eine ganze Reihe der beschuldigten Lehrer ohne disziplinarrechtliche Folgen davonkommen. Demnach wurden inzwischen etwa 30 Verfahren ohne Sanktionen eingestellt. In knapp 130 Verfahren hat die ADD noch nicht entschieden. Andere Folgen des ersten Beamtenstreiks im Land stehen bereits fest: Betroffene Lehrkräfte, die die Gelegenheit genutzt haben, sich bei der ADD in Trier persönlich zu den Vorwürfen zu äußern, bleiben auf den Kosten des Verfahrens sitzen, das heißt, im Falle einer Sanktion müssen sie die Fahrtkosten nach Trier selbst tragen. Wer gestreikt hat, dem wurden zudem für diese Zeit die Bezüge gekürzt. Gespart hat das Land unter dem Strich aber nichts: Zur Abwicklung der 325 Disziplinarverfahren wurde von der ADD eigens eine Juristin befristet eingestellt. GEW-Landesvorsitzender Klaus-Peter Hammer nannte die bisher verhängten Sanktionen „angemessen“. Schärfere Strafmaßnahmen würden ihn „echt wundern“. Seine Gewerkschaft werde den Kampf gegen das Streikverbot fortsetzen. Weitere Streikaufrufe an Landesbeamte wollte Hammer nicht grundsätzlich ausschließen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die GEW halten das Streikverbot für verfassungswidrig und wollen die strittige Frage höchstrichterlich klären lassen.

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