Rheinland-Pfalz Asylbewerber: Keine Abschiebung nach Ungarn

SAARLOUIS (cps). Das saarländische Verwaltungsgericht stoppt per Eilentscheidung die Abschiebung von Asylbewerbern, die zunächst in Ungarn registriert wurden und dann ins Saarland weiterreisten.

Die Saarlouiser Richter lehnten eine Abschiebung eines Syrers mit der Begründung ab, in Ungarn drohe Asylbewerbern eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Die rechtsnationale Regierung Ungarns habe ein Klima geschaffen, das die ohnehin angespannte Lage der Flüchtlinge drastisch verschlechtere, so das saarländische Verwaltungsgericht. Seit kurzem droht Asylsuchenden in Ungarn Haft und die Ablehnung ihres Verfahrens, wenn sie sich mehr als 48 Stunden von ihrer Unterkunft entfernen. Das saarländische Innenministerium konnte gestern keine Angaben machen, wie viele Asylbewerber aufgrund der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn zurückverwiesen werden müssten. Dublin-II besagt, dass Flüchtlinge, die bereits in einem EU-Staat Asyl beantragt haben, von einem Staat, in den sie weiterreisen, zurückgeschickt werden müssen.

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