Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Gericht hebt Fahrverbot für Motorradfahrer auf

Ein Motorradfahrer hat sich gegen ein Fahrverbot auf einer Landstraße in Rheinhessen gewehrt und einen juristischen Erfolg davongetragen. Das Verwaltungsgericht Mainz setzte das Motorradverbot in einem gestern veröffentlichten Beschluss auf der L 415 zwischen Sprendlingen und Ober-Hilbersheim im Kreis Mainz-Bingen zumindest vorläufig aus. Es bestehe keine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, die ein Verbot rechtfertige, teilte das Gericht mit und gab dem Widerspruch des Motorradfahrers recht. Die bei Bikern beliebte Strecke war für diese im Frühjahr 2018 gesperrt worden. Der Landkreis Mainz-Bingen hatte ein vorläufiges Verbot von sechs Monaten erwirkt. Nach Auffassung der Richter konnte der Kreis jedoch nicht darlegen, dass ein erhöhtes Unfallrisiko bestehe. Eine für Motorradfahrer attraktive Streckenführung mit einer langen Geraden und einem kurvigen Teilstück reichte nicht aus. Auch die relativ geringe Anzahl von Unfällen mit Motorrädern auf der Strecke weise nicht auf eine erhöhte Gefahrenlage hin. Insgesamt sei es daher unverhältnismäßig, eine ganze Fahrzeugart von der Straßennutzung auszuschließen.

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