Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Umstrittene Regeln für Kerwen und Weinfeste: Freiheit oder Sicherheit?

Fällt wegen höherer Sicherheitsauflagen dieses Jahr aus: Erlebnistag Deutsche Weinstraße.
Fällt wegen höherer Sicherheitsauflagen dieses Jahr aus: Erlebnistag Deutsche Weinstraße.

Wegen neuer Sicherheitsvorschriften fällt in diesem Jahr zum Beispiel der Erlebnistag Deutsche Weinstraße aus. Die Freien Wähler im Landtag wollen die Auflagen bei kleineren Festen lockern. Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat ihnen widersprochen.

Weil die Stadt Bernkastel-Kues 6000 Absperrgitter hätte aufstellen müssen, habe sie den Umzug zu ihrem Weinfest ausfallen lassen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, am Donnerstag im Landtag in Mainz. Ein Beispiel für die negativen Auswirkungen des 2020 verschärften Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), das er gerne lockern würde.

Eintritt für Flaniermeile

Auch in der Pfalz trüben die strengen Vorschriften des Paragrafen 26 POG manche Feierlaune in der sommerlichen Corona-Pause. Er regelt die Gefahrenvorsorge und -abwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Schon im Januar wurde wegen dieser Auflagen der Erlebnistag Deutsche Weinstraße abgesagt. Das Gesetz fordert einen Veranstalter, der für das Geschehen verantwortlich ist. Das gab es beim Erlebnistag noch nie. Kritik hagelte es am vergangenen Wochenende in der Südpfalz am Konzept des Heimat- und Blütenfestes in Rhodt unter Rietburg. Dort musste drei Euro Eintritt bezahlen, wer über die Hauptstraße als Feiermeile flanieren wollte. Begründet worden war dieser Obolus unter anderem mit den höheren Kosten für Sicherheitskräfte.

Doch mit seinen rund 5000 Besuchern könnte das Heimatfest ohnehin nicht von den Lockerungen profitieren, die den Freien Wählern vorschweben. Wefelscheid schlug vor, bei einer Grenze von 1500 Besuchern die Behörden grundsätzlich von der Pflicht zu befreien, zu prüfen, ob ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden muss. In seiner Rede sagte er, über die Höhe der Grenze könne sich der Landtag verständigen, er habe auch nichts dagegen, wenn diese bei 1000 liege. Ab 5000 könne er die bestehenden Regelungen ohnehin „ganz gut unterschreiben“, sagte Wefelscheid.

Zustimmung nur von AfD

Für seinen Vorstoß erhielt der Koblenzer Abgeordnete Zustimmung nur von der AfD. Den heftigsten Gegenwind erntete er von Innenminister Roger Lewentz (SPD). „Wir fühlen uns der Sicherheit verpflichtet“, sagte dieser und verwies auf die Terroranschläge, die 2015 mit dem Attentat auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris ihren Anfang genommen haben, darunter auch der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016. „Ich halte eine pauschale Ausnahme in Fragen der Sicherheit für falsch“, sagte Lewentz.

Bei kleinen Veranstaltungen ist ein Sicherheitskonzept nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist nach dem Gesetz dann nötig, wenn etwa die Zusammensetzung der Besuchergruppen ein Sicherheitsrisiko birgt oder die Beschaffenheit des Festgeländes. Auch Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden könnten dies erforderlich machen. Es wäre „grob fahrlässig“, den Kommunen und ihren Ordnungsbehörden dieses Instrument zu nehmen, sagte Lewentz. Bei Großveranstaltungen, bei denen sich 15.000 Personen gleichzeitig auf einer Veranstaltung befinden oder 30.000 an einem Tag, ist ein Sicherheitskonzept zwingend vorgeschrieben.

115 Seiten Anwendungshinweise

Der Landtagsabgeordnete Dirk Herber (CDU), zugleich Ortsvorsteher in Neustadt-Mußbach, sagte, in seinem Dorf habe er 2014 schon für eine Kerwe mit 1000 Besuchern ein Sicherheitskonzept geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass ein solches nicht nötig sei. Das gelte auch heute noch. Aber er sei für die „größtmögliche Sicherheit bei größtmöglicher Feierfreiheit“. Nachholbedarf gebe es für Veranstalter und für Kommunalpolitiker in Sachen Information. Die Verunsicherung sei groß, Abhilfe schafften auch nicht die 115 Seiten Anwendungshinweise des Innenministeriums.

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