Rheinland-Pfalz Tür-Chip lässt Mogelei an der Stechuhr auffliegen

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Altenglan/Trier (häm). Weil er jahrelang bei der Arbeitszeiterfassung geschummelt haben soll, hat sich gestern ein Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Altenglan vor dem Trierer Verwaltungsgericht verantworten müssen. Auslöser des Disziplinarverfahrens: Die Daten seines elektronischen Türschlüssels passten nicht zu denen der Stechuhr.

Wann die Mitarbeiter der Altenglaner Verbandsgemeindeverwaltung zur Arbeit erscheinen, wird nicht nur per Stechuhr festgehalten, sagt ein Gerichtssprecher. Damit sie ins Gebäude kommen, haben die Beschäftigten einen elektronischen Chip, der die Tür öffnet. Und auch das wird abgespeichert. Dass in seinem Fall die Daten aus beiden Quellen nicht zusammenpassen, hat einem Mitarbeiter im Rang eines Amtsrats ein Disziplinarverfahren beschert. Acht Jahre lang soll er an insgesamt 478 Tagen geschummelt haben. Obwohl er über die offizielle Zeiterfassung als anwesend gemeldet war, verließ er demnach seinen Arbeitsplatz. Gegen Abend kehrte er dann zurück, aber nur, um sich an der Stechuhr abzumelden. Eigentlich könnte er deshalb entlassen werden. Die Verbandsgemeinde allerdings will ihn lediglich zum Oberinspektor degradieren. Denn angeblich hat er bei der Zeiterfassung betrogen, weil er seine kranke Ehefrau pflegen musste. Wie genau er sich um sie gekümmert hat, ist nach Angaben des Gerichtssprechers in der Verhandlung gestern aber nicht richtig deutlich geworden. Der Mann habe beispielsweise gesagt, dass er Apothekengänge erledigen musste. Der Altenglaner Verbandsbürgermeister Klaus Jung (parteilos) versichert: Er habe dem Beschäftigten angeboten, dass er sich auch auf legalem Weg die nötige Zeit für die Pflege seiner Frau verschaffen könnte. Wie ihn das Gericht für seinen Arbeitszeit-Betrug bestraft, erfährt er innerhalb der nächsten zwei Wochen per Post.

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