Rheinland-Pfalz Gewerbeaufsicht: Mehr als 450 Betriebe überprüft

Maske, ausreichend Lüften am Arbeitsplatz? Die Gewerbeaufsicht berät Unternehmen bei diesen Fragen, prüft sie aber auch.
Maske, ausreichend Lüften am Arbeitsplatz? Die Gewerbeaufsicht berät Unternehmen bei diesen Fragen, prüft sie aber auch.

Zählt es als Berufskrankheit, wenn man sich am Arbeitsplatz mit Covid-19 infiziert hat? Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd erwartet in den nächsten Monaten zahlreiche Verfahren, die von den Gewerbeärzten der Behörde beurteilt werden müssen.

Seit dem vergangenen Jahr gehört für die Aufsichtsbehörde auch die Kontrolle der Einhaltung von Coronaschutzmaßnahmen zu den neuen Herausforderungen. Das machte Präsident Hannes Kopf am Mittwoch bei der Vorstellung des Jahresberichts 2020 deutlich. Der Schutz der Beschäftigten ist eine der Aufgaben der Gewerbeaufsicht, die zur SGD gehört. Zur Beratung und Überwachung habe ein landesweites Konzept erarbeitet werden müssen, berichtete Kopf.

Werden die Abstände zwischen den Beschäftigten eingehalten, die Mund-Nasen-Bedeckung getragen und die Arbeitsräume ausreichend gelüftet? In Telefoninterviews und Inspektionen vor Ort kontrolliert die Behörde, ob die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln eingehalten werden. Im Bereich der SGD wurden im vergangenen Jahr rund 450 Unternehmen überprüft und beraten. Hinzu kommen laut einer Sprecherin noch zahlreiche Inspektionen in Betrieben und auf Baustellen, deren genaue Anzahl noch nicht vorliege, ebenso nicht die Anzahl der Beanstandungen.

Die Abteilung Gewerbeaufsicht inspizierte bis in den Herbst 2020 über 40 landwirtschaftliche Unternehmen wie beispielsweise Winzergenossenschaften oder Gemüseanbaubetriebe. Die Überprüfung von Sortierarbeitsplätzen oder Gemeinschaftsunterkünften habe gezeigt, dass die Betriebe zum Schutz der Beschäftigten viele Maßnahmen ergriffen hätten, so die Sprecherin. Eine fertige Übersicht über die Anzahl der Beanstandungen liege noch nicht vor, teilt die Behörde auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Die Überprüfung und Beratung werde in diesem Jahr fortgesetzt.

Der Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft wurde im vergangenen Jahr nach Skandalen, vor allem beim nordrhein-westfälischen Fleischproduzenten Tönnies, reformiert. Im Hinblick auf die fleischverarbeitenden Betriebe im Zuständigkeitsbereich der SGD teilt die Behörde mit, dass die Unternehmen die Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften kennen. „Gefährdungsbeurteilungen sind nicht in allen Fällen angemessen dokumentiert“, berichtet eine Sprecherin. Reinigungs- und Desinfektionspläne seien erstellt. Unterkünfte im Bereich der Arbeitsstätten seien nicht vorhanden.

Durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes aufgrund des Arbeitsschutzkontrollgesetzes kommt mehr Arbeit auf die SGD zu. Dieses sieht eine Überwachungsquote von fünf Prozent ab 2026 bundesweit vor. Im Bereich der SGD gibt es circa 50.000 Betriebe mit 100.000 Arbeitsstätten.

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