Rheinland-Pfalz
Geht freien Kitas das Geld aus?
Wie hoch der „angemessene“ Beitrag freier Träger an der Finanzierung der Kindertagesstätten ist, sollte in einer Rahmenvereinbarung zwischen Kirchen und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege mit den Kommunen festgelegt werden. So will es das rheinland-pfälzische Kita-Zukunftsgesetz. Am Montagabend erklärten die Kommunalen Spitzenverbände die Verhandlungen für gescheitert und forderten das Land zu einer Regelung auf. Für einzelne Kitas kann das zu spät sein.
Wer ist betroffen?
Fast die Hälfte aller 2600 Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz werden von freien Trägern betrieben. Im vergangenen Jahr gab es 677 katholische und 409 evangelische Kitas. 201 wurden von nicht-kirchlichen Trägern betrieben, darunter waren Elterninitiativen, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt oder Montessori- und Waldorf-Vereine.
Was ist bisher finanziert worden?
Nach dem alten Gesetz sollten freie Träger fünf, zehn oder 15 Prozent der Personalkosten aufbringen. Das 2020 in Kraft getretene Kitagesetz fordert einen „angemessenen“ Beitrag. Kommunen und freie Träger sollen dessen Höhe in einer Rahmenvereinbarung aushandeln. Das Land überweist den Jugendämtern seinen Anteil für Erzieherinnen und Erzieher. Für das Personal in kommunalen Kitas werden 44,7 Prozent Lohnkosten erstattet, für das in freien Kitas 47,2 Prozent.
Was wollen die freien Träger?
Aus Verhandlungskreisen heißt es, die freien Träger wollten, dass die Gesamtkosten für den Betrieb einer Kita betrachtet werden. Sachkosten vom Trinkbecher bis zum Computer oder Dienstleistungen, etwa für die Reinigung, kommen zum Personal hinzu. Sämtliche Aufwendungen sollten über den Posten Personal verrechnet werden. Deshalb sollten die Kommunen inklusive des Landesanteils 95 Prozent der Personalkosten und weitere 9,5 Prozent zahlen, rechnerisch also 104,5 Prozent der Personalkosten. Ein Kompromiss war bei 102 Prozent gefunden. Bereits einig waren sich die Verhandler, dass die Kosten für Miete und Heizung ausgeklammert und vor Ort verhandelt werden.
Warum scheiterten die Gespräche?
Die Freien Träger wollten diesen Anteil als Basis für weitere Verhandlungen vor Ort festschreiben, aus den Reihen der Kommunalen Spitzenverbände dagegen sollte mit dem Anteil alles abgedeckt sein. Darüber kam es nach RHEINPFALZ-Informationen am Donnerstagabend zum Streit und zur gegenseitigen Erklärung, dass die Verhandlungen nach zwei Jahren ergebnislos endeten.
Wie geht es jetzt weiter?
Die freien Träger müssen mit jedem der 41 Jugendämter vor Ort über die Finanzierung verhandeln. Eine Sprecherin der evangelischen Kirche der Pfalz erklärte am Dienstag, das sei deutlich aufwendiger als mit einer Rahmenvereinbarung: „An der Ausgangsposition hat sich nichts geändert: Die Freien Träger brauchen eine deutliche Reduzierung Ihres Trägeranteils, um ihr Angebot aufrecht erhalten zu können.“ Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände versicherte: „Keine Kita muss deshalb schließen.“
Stimmt das?
Regine Schuster, die Vorsitzende der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, zweifelt daran. Bereits jetzt, nachdem zwei Jahre keine Lösung gefunden wurde, gebe es Anzeichen bei einzelnen Trägern, dass die Liquidität nicht mehr lange reiche. Weil das DRK nach Angaben der Vorstandsvorsitzenden Anke Marzi nicht jährlich 150.000 Euro zusätzlich für 30 Plätze in der Mainzer Kita „Mainzelkinder“ aufbringen konnte, schloss die Einrichtung im vergangenen Jahr.
Wie reagiert die Landesregierung?
Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium bedauert einer Pressemitteilung zufolge das Scheitern der Verhandlungen. „Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen. Ihre Gesamtverantwortung schließt die finanzielle Verantwortung ein.“ Ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände, aber anders als die Vorsitzende der Liga, Regine Schuster, ist das Ministerium der Auffassung, die fehlende Vereinbarung werde den Betrieb von Kindertagesstätten nicht beeinträchtigen.
Gibt es Forderungen ans Land?
Die Kommunalen Spitzenverbände teilen mit, weiter an einer einheitlichen Lösung interessiert zu sein. „Unser Vorschlag ist, dass das Land die Kostenträgerschaft wieder (...) verbindlich regelt.“ Bund und Land müssen gegebenenfalls die finanziellen Voraussetzungen schaffen, um die Trägervielfalt zu wahren.
Sieht die Regierung eigene Fehler?
Nein. Im Gesetzgebungsverfahren sei die Frage intensiv diskutiert worden, heißt es. „Das Land wäre selbstverständlich bereit gewesen, einen genauen Trägeranteil festzulegen.“ Das sei aber von den Beteiligten unter Verweis auf Unterschiede vor Ort abgelehnt worden, teilte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage mit. Das Gesetz bilde die damals übliche Praxis ab, vor Ort einen spezifischen Trägeranteil festzulegen.