Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Abstand für Spielhallen: Zu oft aufgeschoben

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Wie viel Abstand muss zwischen Jugendeinrichtungen und Spielhallen liegen? Dafür gibt es noch keine tragfähige Lösung.

Natürlich wäre es hart, vielen Spielhallen per Gesetz die Betriebserlaubnis zu entziehen und in der Pandemie noch mehr Arbeitslosigkeit zu erzeugen. Die wahrscheinlich große Wut der Betroffenen ist verständlich.

Doch der Mindestabstand zu Jugendeinrichtungen ist per Gesetz in Rheinland-Pfalz schon seit 2012 verankert. Es kann also kaum so getan werden, als würde von heute auf morgen eine radikale Entscheidung gegen die Spielhallen getroffen werden. Die Einrichtungen haben fast eine Dekade Bestandsschutz genossen. Neue Spielhallen werden nur unter Berücksichtigung des Abstands gebaut.

Fast ein Jahrzehnt also hatten Politik und Automatenwirtschaft Zeit, eine tragfähige Lösung für einen sanfteren Übergang zu finden. Nun droht am Ende doch der radikale Kahlschlag.

Zum Artikel „Wieviel Abstand darf eine Spielhalle zu einer Schule haben?“

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