Panorama Nächste Runde im Darlehen-Streit

Boris Becker im Jahr 1999 mit Hans-Dieter Cleven.
Boris Becker im Jahr 1999 mit Hans-Dieter Cleven.

«Zug.» Im Streit um Darlehensrückzahlungen in Millionenhöhe hat Tennislegende Boris Becker in der Schweiz vor Gericht zwar vorerst gewonnen, jetzt geht der Kläger aber in Berufung.

Der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven hatte Becker verklagt und wollte ihn zur Rückzahlung des Geldes verpflichten. Nach einem Urteil des Kantonsgerichts in Zug bei Zürich waren die Darlehensverträge aber nicht ordnungsgemäß gekündigt worden. Cleven werde dagegen vor dem Obergericht in Berufung gehen, teilte sein Anwalt gestern mit. Dazu sagte Boris Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser: „Wir begrüßen es, wenn die Anwälte von Herrn Cleven, nachdem sie erstinstanzlich gescheitert sind, den üblichen zivilgerichtlichen Weg einschlagen, statt die Öffentlichkeit für die Durchsetzung von Forderungen Ihres Mandanten zu bemühen.“ Becker erhielt von Cleven nach Darstellung des Gerichts Darlehen über 41,7 Millionen Franken (rund 39 Millionen Euro). „Es ist unbestritten, dass der Kläger dem Beklagten ab 2001 diverse Darlehen gewährte und sich die Darlehensschuld des Beklagten auf CHF 41.774.236,65 per 31. Dezember 2014 beläuft“, stellte das Gericht fest. Die Rückzahlung sei aber nicht fällig. Cleven werde sich unabhängig von dem Zivilprozess in Zug einem Verfahren gegen Becker in London anschließen, so sein Anwalt. Dort werde er seine Forderung anmelden. Im Juni hatte Becker über zwei deutsche Anwälte dementiert, wonach er pleite sei. Ein Konkursgericht in London hatte den dreimaligen Wimbledonsieger zuvor wegen unbeglichener Schulden bei einer britischen Privatbank für zahlungsunfähig erklärt.

x