Amtsgericht Zweibrücken Vier Monate auf Bewährung nach Diebestouren

strafprozessordnung_dpa

Im November 2019 und im Januar 2020 war der 41-jährige Zweibrücker auf Diebestour im Stadtgebiet. Vom Duschgel über Dosenbier bis hin zu sieben Flaschen Parfüm im Wert von 160 Euro – nichts war vor ihm sicher. Das Amtsgericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe.

Fast 30 Jahre Drogenkonsum hinterlassen ihre Spuren. Das war dem Angeklagten bei der Verhandlung anzusehen, bei der er sich wegen fünf Diebstählen verantworten musste. Offenbar versuchte er das Diebesgut nach den Taten zu Geld zu machen. Teilnahmslos und ohne Emotionen nahm er auf der Anklagebank Platz und räumte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ein.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Stefan Pick gab er an, dass er bereits mit zwölf Jahren Gras geraucht habe. Dann stieg er um auf harte Drogen. „Quer durch den Garten“, habe er alles konsumiert, was auf dem Markt angeboten wurde. Noch heute nimmt er an einem sogenannten Substitutionsprogramm teil, in denen die Teilnehmer von einem Arzt Drogenersatzstoffe verabreicht bekommen.

15-mal wurde er bisher auffällig, meist wegen Diebstahls. Auch eine Haftstrafe musste er bereits verbüßen. Nun sprach das Gericht ihn erneut schuldig. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, während der er sich auch einem Bewährungshelfer unterstellen muss. Zusätzlich muss der 41-Jährige 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verrichten und die Kosten des Verfahrens tragen.

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