Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Verfahren gegen Zweibrücker Stadtrat vorerst eingestellt

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Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen ein Mitglied des Zweibrücker Stadtrates vorläufig eingestellt. Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage mitteilte, soll es nun statt eines Gerichtsprozesses einen sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich geben. Die Beteiligten sind davon alles andere als begeistert.

Das Stadtratsmitglied soll einige Wochen nach der Wahl am 26. Mai im Dampf-Shop in der Maxstraße einen 44-Jährigen angepöbelt und bespuckt haben (wir berichteten zuletzt am 9. Oktober) – vorausgegangen war ein Streit der Beiden in den sozialen Medien. Der 44-Jährige erstattete Anzeige bei der Polizei – wegen Beleidigung und Bedrohung.

Die Polizei gab nach ihren Ermittlungen den Fall an die Staatsanwaltschaft ab. Die hat das Verfahren vorerst eingestellt. Zunächst sollen sich beide Streitparteien aussprechen. Der 44-jährige Anzeigeerstatter ist davon nicht begeistert. „Ich will, dass er eine gerichtliche, rechtskräftige Strafe bekommt. Dabei geht es mir nicht ums Geld, sondern um Gerechtigkeit. Er muss lernen, dass man so nicht durchs Leben kommt.“

Streitparteien bevorzugen Gerichtsverfahren

Das Ratsmitglied will ebenfalls vor Gericht. „Von mir kann man nicht erwarten, dass ich so einen Täter-Opfer-Ausgleich mache. Ich habe gleich gesagt, ich will eine Verhandlung“, so das Ratsmitglied. Beide stützen sich in ihrer Argumentation auf ein Überwachungsvideo aus dem Dampf-Shop. Dem Stadtrat zufolge ist darauf zu erkennen, dass er weder aggressiv war noch gespuckt hat. Der 44-Jährige sieht das anders: „Ich habe das Video gesehen. Fakt ist: Er hat gespuckt.“

Der Stadtrat überlegt nun, den 44-Jährigen anzuzeigen. Dieser habe seine Firma schlechtgeredet, dem Stadtrat Vetternwirtschaft und überteuerte Preise unterstellt. „Ich muss jetzt erst einmal abwarten, was mein Anwalt dazu sagt.“ Vor einem Monat sah das noch anders aus. Damals beteuerte das Ratsmitglied noch, auf eine Anzeige gegen den 44-Jährigen zu verzichten.

Täter-Opfer-Ausgleich freiwillig

Der Leitenden Oberstaatsanwältin zufolge ist die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich freiwillig. „Die Durchführung ermöglicht die unmittelbare Aussprache über die Tat und deren Folgen sowie zur Aushandlung einer Wiedergutmachung. Dieses wertvolle Instrument kann damit insbesondere zur dauerhaften Befriedigung zwischen den Beteiligten führen“, erläutert Weingardt.

Sollte es dennoch zu einem Prozess und einer Verurteilung des Ratsmitgliedes kommen, sei ein Rauswurf aus dem städtischen Parlament unwahrscheinlich. Wie Stadtsprecher Heinz Braun mitteilte, sei Lokalpolitiker in erster Linie ein souverän gewähltes Ratsmitglied. Ein Ausschluss könne von einem Gericht entschieden werden, sofern es sich um schwerwiegende Vergehen handelt. Das werde der Kommune gemeldet, die dann reagieren müsse.

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