Zweibrücken Tödlicher Unfall: Keine Anklage

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall im Oktober hat die Zweibrücker Staatsanwaltschaft jetzt das Ermittlungsverfahren gegen eine junge Autofahrerin eingestellt. Ihr sei kein Verschulden an dem Unfall nachzuweisen, teilte gestern die Staatsanwaltschaft mit.

Am 17. Oktober, einem Freitag, hatte die damals 19-Jährige gegen 17.30 Uhr in der Oberen Gutentalstraße mit ihrem Auto ein vierjähriges Kind erfasst und so schwer verletzt, dass es kurze Zeit später in der Homburger Uniklinik verstarb. Die junge Frau, die die Obere Gutentalstraße bergab in Richtung Landstuhler Straße befuhr, konnte das Kind, das aus einer Hofeinfahrt auf die Straße gelaufen war, wohl erst sehr spät sehen, da die Sicht durch ein in der Einfahrt parkendes Auto stark eingeschränkt war. Laut Staatsanwaltschaft war die junge Autofahrerin gerade im Anfahren begriffen und fuhr noch im ersten Gang, als das Kind an dem in der Einfahrt parkenden Wagen vorbei auf die Straße lief. Das Mädchen sei sehr, sehr unglücklich gefallen und habe schwere Kopfverletzungen erlitten. Nachdem nun die Zeugenaussagen und das Ergebnis des unfallanalytischen Sachverständigengutachtens ausgewertet sind, kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der jungen Frau ein Verschulden an dem Verkehrsunfall nicht nachgewiesen werden kann. Deshalb war das Ermittlungsverfahren einzustellen, erklärt Eberhard Bayer, der Leitende Oberstaatsanwalt. Bei tödlichen Verkehrsunfällen gibt es immer den Anfangsverdacht, dass eine fahrlässige Tötung vorliegen könnte. Deshalb nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft stets Ermittlungen auf, um entweder den Vorwurf zu erhärten und Anklage zu erheben oder den Vorwurf zu entkräften. Bei einem nicht natürlichen Todesfall seien Polizei und Staatsanwaltschaft gehalten, die näheren Umstände zu ermitteln, so Bayer. (ts)

x