Wochenendmeinung Rechtsstreit hin oder her, die Spundwand muss dringend saniert werden

Was, wenn hier noch mal was abrutscht?
Was, wenn hier noch mal was abrutscht?

„Die Spundwand am Schwarzbach, entlang der Grundstücke der Schillerstraße 1-5 ist sanierungsbedürftig und die Sicherheit nicht mehr gewährleistet.“ Das war auf der Homepage der Stadt Zweibrücken am 27. April 2021 zu lesen. Und: „Die Spundwand ist nicht mehr standsicher, damit besteht Gefahr für die betreffenden Gebäude in der Schillerstraße und auch für ihre Bewohnerinnen und Bewohner.“ Und: „ Nicht nur das zuständige Bauamt der Stadtverwaltung Zweibrücken ist froh darüber, dass es nun endlich losgehen kann. Auch die Anwohner sind erleichtert.“

So weit, so gut. All das ist nicht in Abrede zu stellen. Das Problem ist: Die Gefahr wurde zwar erkannt, aber sie ist immer noch nicht gebannt. Die alte, marode Spundwand wurde noch nicht ausgetauscht. Und an der Baustelle geht es so lange nicht weiter, bis der Rechtsstreit zwischen Anwohnern und Stadt geklärt ist.

Das ist ein unhaltbarer Zustand, geht man mal zum Ausgangspunkt der ganzen Misere zurück: eine kaputte Metallstützmauer im Wasser, die einknicken könnte, wenn zum Beispiel plötzlich große Wassermassen durch den Schwarzbach schießen. Ein Starkregenereignis nennt man so was heute, und das kommt aufgrund des Klimawandels immer häufiger vor. Es ist fester Bestandteil moderner Hochwasserschutzkonzepte.

Ganz abwegig ist folgendes Szenario also nicht: Der Schwarzbach führt Hochwasser, die alte Spundwand packt’s nicht, die Uferböschung rutscht ab und mit ihr die dahinter liegenden Häuser. Genau davor sollten die Anwohner ja durch den Einbau der neuen Spundwand geschützt werden. Man kann also sagen: Je länger die Wand nicht erneuert wird, umso größer wird das Risiko, dass etwas passiert.

Bisher geht es „nur“ um Gebäudeschäden, was für die Betroffenen selbstredend auch eine schlimme und nervenaufreibende Sache ist. Was aber wäre, wenn wegen der ungesicherten Uferböschung Menschen zu Schaden kämen? Und wer wäre dann haftbar? Die Hochwasservorsorge ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge. Eine Spundwand dient der Hochwasservorsorge. Dass sie im Fall eines Falles hält, muss gewährleistet sein.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Bauarbeiten an der Spundwand in der Schillerstraße müssen schnellstmöglich weitergehen. Die Sache muss zu Ende gebracht werden, alles andere ist zu gefährlich, das sagt die Stadt ja selbst. Die Haltung, dass erst alle Rechtsstreitigkeiten und Haftungsfragen geklärt werden müssen, kann in diesem Fall nicht angehen. Die Sanierung der Spundwand kann nicht auf Jahre verschoben werden.

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