Zweibrücken Privatstraßenkäufer zieht vor Gericht

So hatten die Mietstellplätze in den „Fuchslöchern“ ausgesehen, ehe die blauen Markierungen am 30. Januar entfernt wurden.
So hatten die Mietstellplätze in den »Fuchslöchern« ausgesehen, ehe die blauen Markierungen am 30. Januar entfernt wurden.

Am 3. Januar 2024 hatte das Verwaltungsgericht Neustadt der Stadt Zweibrücken bescheinigt, dass diese zu Recht angeordnet habe, die Parkflächenmarkierungen vom Asphalt der Privatstraße „Bei den Fuchslöchern“ entfernen zu lassen. Der Hamburger Immobilienunternehmer Martin Neumann, dem die einst privat angelegte Wohnstraße gehört, hatte dort mit blauen Markierungen neun Auto-, Wohnwagen- beziehungsweise Bootsstellplätze auszeichnen lassen. Drei dieser Parzellen waren bereits an Fahrzeugbesitzer vermietet, als die Stadt als Reaktion auf das Gerichtsurteil die blauen Linien am 30. Januar von der Straße fräsen ließ. Nun hat Neumann erneut Klage bei Gericht eingereicht.

Mehr zum Thema lesen Sie hier

x