Zweibrücken Oft günstiger als in der Leichenhalle

Die Aussegnungshalle auf dem Hauptfriedhof müsse wegen Platzmangels erweitert werden, forderte die Zweibrücker FDP nach Befragung von 130 Bürgern. Nicht jeder könne sich eine Trauerfeier in der Kirche leisten (wir berichteten am 21. Mai). Dem ist jedoch nicht so, wie eine Anfrage bei den Geistlichen der Stadt ergab: Die Trauerfeier in der Kirche ist oft deutlich günstiger als die Feier in der Leichenhalle. In keiner Gemeinde kostet sie mehr.

Exakt 220 Euro kostet die Benutzung einer Leichenhalle im Zweibrücker Stadtgebiet, sei es auf dem Hauptfriedhof oder in einem der Stadtteile. Einzige Ausnahme: Für die Hallen in Bubenhausen und in Mörsbach sind nur 110 Euro zu entrichten, weil sie offen sind. Das steht in der Gebührensatzung des Umwelt- und Servicebetriebs (UBZ), der seit 2011 auch die 13 Zweibrücker Friedhöfe verwaltet. Laut UBZ-Chef Werner Boßlet finden Trauerfeiern allerdings immer seltener in Leichenhallen statt: „Die Anzahl der Nutzer ist rückläufig. Es gibt einen Trend hin zu Trauerfeiern in der Kirche.“ Kosten entstünden dem UBZ trotzdem, und diese müssten auf die Nutzer umgelegt werden. Das Bestattungswesen sei im Umbruch, so Boßlet, Urnenbeisetzungen gebe es immer häufiger, Erdbestattungen würden zur Ausnahme. Es gebe heutzutage eine Vielzahl von Möglichkeiten, Beerdigungen zu gestalten. Viele gingen beispielsweise lieber zur Trauerfeier in die Kirche und bestatteten zu einem späteren Zeitpunkt die Urne im engsten Familienkreis. Ob die Aussegnungshalle auf dem Hauptfriedhof nun wegen Platzmangels erweitert werden soll, wie dies die Zweibrücker FDP fordere, darüber habe nicht er zu befinden, sondern der Stadtrat, sagt Boßlet. Mit den Trauerfeiern in den Kirchen habe der UBZ nichts zu tun, das sei Sache der Kirchen, man halte sich da komplett raus. Die Kirchen – so das Ergebnis von Anfragen bei Pfarrern im Stadtgebiet und den Vororten – können frei darüber entscheiden, ob sie Gebühren für Trauerfeiern erheben und wenn ja, wie teuer das Ganze werden soll. Es gibt keinen einheitlichen Preis. Pfarrer Wolfgang Emanuel sagt für die : „Was die FDP sagt, stimmt so nicht. Die Trauerfeiern in den Kirchen sind nicht teurer. Wir verlangen den Betrag, den die Leute auch für die Leichenhalle bezahlen müssen, also 220 Euro.“ Dies hätten der Verwaltungs- und der Pfarrgemeinderat für alle katholischen Kirchen in Zweibrücken entschieden. „Die Leute sitzen im Trockenen, und einen Organisten haben sie auch“, sieht Emanuel Vorteile gegenüber den Leichenhallen. Bei den Protestanten entscheidet jede Gemeinde für sich, wie sie mit Trauerfeiern in Kirchen umgeht. Die verlangen dafür gar nichts, wie Pfarrerin Brigitte Bommarius sagt. „Die Menschen gehen ein Leben lang in unsere Kirche, und die Trauerfeier bildet den Abschluss. Deshalb sind wir auch für die trauernden Angehörigen da, gerade in dieser Situation. Und die Gemeinde kann Abschied nehmen von einem Gemeindeglied. Das lassen wir uns nicht bezahlen“, so Bommarius. Dies hätten sie, ihr Kollege Reiner Conrad und das Presbyterium gemeinsam beschlossen. Lediglich für den Kirchendiener und den Organisten seien jeweils 25 Euro zu entrichten. Auch Nicht-Gemeindegliedern stehe die Kirche für Trauerfeiern offen, betont Bommarius. Hier gebe man sich mit einer Spende zufrieden. Für Auswärtige sei es eine Selbstverständlichkeit, etwas zu spenden. „Die Situation auf den Friedhöfen ist wie sie ist“, sagt Bommarius – auch wenn die Ixheimer Aussegnungshalle ein paar Plätze mehr habe als die Halle auf dem Hauptfriedhof. Pfarrerin Ursula Müller von der verzichtet nach eigenen Angaben bei Trauerfeiern für Gemeindeglieder ebenfalls auf eine Grundgebühr, nur Organist und Kirchendienst sind zu bezahlen. Wer hingegen eine Trauerfeier abhalten lassen will, muss laut Dekanatsverwaltung dafür 175 Euro Gebühr und 30 Euro für den Organisten entrichten. In den letzten Jahren komme es häufiger vor, dass Trauerfeiern in der Kirche abgehalten werden, bestätigt Tilo Brach, Pfarrer von , den Trend. Bei der Hälfte der Beerdigungen sei dies nun so. 200 Euro verlange man dafür, inklusive Organist und Kirchendienst. Da die Kirche in Oberauerbach nahe am Friedhof liege, biete es sich an, die Beerdigungen auf diese Weise zu gestalten. Die Friedhofshalle sei eher klein, was im Sommer nicht so wichtig sei, aber im Winter. Die Zweibrücker FDP liege also nicht richtig, wenn sie behaupte, Trauerfeiern in Kirchen könne man sich nicht leisten, stellt Brach klar. Auch Wolfgang Kafitz, zuständig für die Gemeinden in , ist der Meinung, die FDP gehe „von völlig falschen Voraussetzungen aus“. Für Trauerfeiern in seinen Gemeinden fielen nicht mehr als 100 Euro an, Orgelspiel und Kirchendienst inbegriffen. Allerdings, betont Kafitz, wolle er den kommunalen Einrichtungen, die es zu unterhalten gelte, keinesfalls Konkurrenz und Werbung für die günstigeren Trauerfeiern in den Kirchen machen. In sind für eine Trauerfeier 100 Euro plus die Kosten für Kirchendienst und Organist zu bezahlen, wie Pfarrer Matthias Strickler erklärt: „Das Angebot besteht. Es wird jedoch nicht von der Mehrzahl der Leute genutzt.“ Die Protestanten in haben ebenfalls eine Grundgebühr von 100 Euro zu entrichten zuzüglich Kosten für Kirchendiener und Organisten, wie vom Pfarramt zu erfahren war. Mit Trauerfeiern in der Kirche war Stefan Mendling, Pfarrer von , bislang nicht konfrontiert: „Das war noch nicht der Fall. Ich müsste erst mal mit dem Presbyterium abklären, ob das möglich ist.“

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