Zweibrücken Nichts gemerkt? Sattelschlepper rammt Notarztwagen

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Die Straße ist an dieser Stelle etwa sechs Meter breit. Rechts auf dem Seitenstreifen steht ein Notarztwagen, ein BMW X3. Ein 38 Jahre alter Mann fährt mit seinem Sattelschlepper auf diese Situation zu. Im Gegenverkehr nähert sich ein anderer Lastwagen. Statt vor dem Hindernis abzubremsen und seinen Sattelschlepper zum Stehen zu bringen, probiert der Lasterfahrer, ob es nicht irgendwie reicht.Es reicht nicht. Der Sattelschlepper streift den Notarztwagen. Statt sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, fährt er weiter. So sieht die Berufungskammer beim Landgericht Zweibrücken den Fall, der sich am 9. Oktober 2018 ereignete. Der Mann war für diese Tat verurteilt worden, wollte die Strafe aber nicht akzeptieren und ging in Berufung. Er scheiterte damit gestern.

Der Lasterfahrer hatte an dem Notarztwagen, der an der Berliner Allee auf dem Flughafen stand, einen Schaden von fast 7000 Euro verursacht. Der 38-jährige ist Berufskraftfahrer bei einem großen saarpfälzischen Fuhrunternehmen, das etwa 300 dieser Fahrzeuge unterhält. Schnell war der Fahrer ermittelt worden. Das Amtsgericht Zweibrücken hatte einen Strafbefehl wegen Unfallflucht erlassen, den er nicht akzeptierte. Er legte Einspruch ein. In der folgenden Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Zweibrücken wurde er wegen Unfallflucht verdonnert. Bis dahin war sein Führerschein bereits elf Monate weg. Seine Fahrerlaubnis wurde weitere drei Monate gesperrt. Hinzu kam noch ein Bußgeld von 60 Tagessätzen à zehn Euro. Dagegen ging er in Berufung.

Gestern wurde vor der vierten Strafkammer verhandelt. Es ging um die Frage: „Unfallflucht ja oder nein“, wie der Vorsitzende Michael Schubert im Urteilsspruch sagte. Das Gericht hörte zehn Zeugen und einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen.

Zeugen sehen

den Lasterfahrer

nach dem Unfall rangierenZur Sache: Der Notarzt war an jenem Abend in das Kletterzentrum am Flughafen geeilt, weil dort ein Kletterer abgestürzt war und sich verletzt hatte. Er stellte den BMW X3 vor dem Zentrum außerhalb der Fahrbahn auf den Seitenstreifen. Die Sportler hörten gegen 19.20 Uhr ein „kreischendes Geräusch“. Einer sagte: „Es hat gescheppert.“ Draußen sahen sie den Sattelschlepper rangieren und wegfahren. Schnell erkannten sie, dass der BMW an der Seite stark beschädigt worden war. Ein Zeuge: „Ich bin aus dem Fenster gesprungen und dem Lkw nachgerannt, habe ihn aber nicht mehr eingeholt.“ Zeugen bekamen mit, dass der Fahrer den Schlepper mehrfach nach rückwärts und wieder nach vorne rangierte und dann weitergefahren war.

Verteidiger Hans-Jürgen Gebhardt plädierte, dass sein Mandant trotz der hellen Lichtverhältnisse vor der Sporthalle den Unfall nicht bemerkt habe. Der Fahrer habe in seiner Kabine das Radio und das „rauschende Funkgerät“ eingeschaltet gehabt. Sein Schützling habe weder optisch noch akustisch wahrgenommen, dass er den auf dem Parkstreifen neben der Fahrbahn stehenden Notarztwagen gestreift hatte. Die Aussage des Gutachters sei nicht erschöpfend. Gebhardt forderte Freispruch für seinen Schützling.

Verteidiger unzufrieden,

er will nun die höhere Instanz anrufenOberstaatsanwältin Kristine Goldmann plädierte, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen. Die Kammer folgte dem Antrag. Erneut wurde der 38-jährige, der im Prozess schwieg, wegen Unfallflucht verurteilt. Die Kammer habe davon Abstand genommen, dem Angeklagten erneut die Fahrerlaubnis zu sperren. „Dafür war der Führerschein schon lange weg“, begründete Schubert die Entscheidung. Verteidiger Gebhardt will gegen das Urteil in Revision gehen, wie er der RHEINPFALZ sagte.

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