Saarbrücken Kommunalwahlen: AfD in Saarbrücken nicht wählbar

Die AfD kann am 9. Juni in Saarbrücken weder für die Regionalversammlung noch für den Stadtrat gewählt werden.
Die AfD kann am 9. Juni in Saarbrücken weder für die Regionalversammlung noch für den Stadtrat gewählt werden.

Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni zur Regionalversammlung und für den Saarbrücker Stadtrat wird die AfD nicht auf den Wahllisten stehen. Vorige Woche hatten die beiden Wahlausschüsse die von der AfD eingereichten Listen für ungültig erklärt. Die Wahlbeschwerdeausschüsse haben nun bestätigt, dass die Wahllisten ungültig sind. Der Grund: Wegen Streit innerhalb der Partei hatte die AfD jeweils zwei Listen abgegeben. Das Mehrfachbewerbungsverbot verbietet, dass eine Partei bei einer Kommunalwahl zwei Listen abgibt. Aus diesem Grund hatten die Wahlausschüsse beide Listen für ungültig erklärt. Die AfD versuchte, die Entscheidung anzufechten, und war vor die jeweils zuständigen Wahlbeschwerdeausschüsse gezogen. Diese haben die Entscheidung der Wahlausschüsse am Dienstagnachmittag bestätigt.

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