Zweibrücken Klima kontra Kosten am Kirchberg

Blick auf die Kaltluftschneise des noch unbebauten Kirchbergs zwischen dem Anwesen Rücker und der Taubenstraße.
Blick auf die Kaltluftschneise des noch unbebauten Kirchbergs zwischen dem Anwesen Rücker und der Taubenstraße.

Machen wir künftigen Bauherren am Kirchberg zu viele Vorschriften in Sachen klimafreundliches Bauen? Diese Frage trieb am Mittwoch den Stadtrat um. Am Ende wurde die Auflagen-Liste abgespeckt.

Bereits im Bauausschuss vergangene Woche war das Thema diskutiert worden. Dort mit der Tendenz: Die von der Verwaltung vorgelegten Auflagen sind sinnvoll und wichtig, auch wenn sie Geld kosten.

Am Mittwoch im Stadtrat wurden Zweifel laut. So meinte Theresa Wendel für die SPD, dass man es jungen Familien mit der geplanten Vorgaben-Liste fast unmöglich mache, am Kirchberg zu bauen. 100 000 Euro für das Grundstück plus 180 000 Euro für den Bau plus 100 000 Euro für den Innenausbau – das sei ohnehin sehr teuer, rechnete Wendel vor. Würden Bauherren zusätzlich zur Dachbegrünung für 5000 Euro verpflichtet plus Regenwasserzisterne (5000 Euro) plus Photovoltaikanlage (8000 Euro) entstünden zu viele Mehrkosten. Die SPD setze lieber auf freiwillige Klimaschutz-Maßnahmen, so Wendel, und: „Man kann ja auch nachrüsten, sobald wieder mehr Rücklagen da sind.“

Sigrid Sebald
zweibrücken

Kommentar: Freiwillig wird das nichts am Kirchberg

Gries: Kein ökologisches Traumhaus aufzwingen

Schützenhilfe kam vom Genossen Thorsten Gries, der keinen „Wettbewerb im Aufzwingen des ökologischen Traumhauses“ wollte. Nicht jeder habe einen Goldesel im Keller, und inzwischen entstünden ökologisch sinnvolle Häuser alleine durch die geltenden Bauvorschriften, so Gries.

Norbert Pohlmann (Grüne) hielt dagegen: Es gehe nicht ums „Öko-Paradies Kirchberg, koste es, was es wolle“. Es sei aber ja ein Gutachter beauftragt worden, der zu dem Schluss kam, dass die Auflagen nötig sind, um das sensible Gebiet mit seinen Kaltluftströmen möglichst wenig zu belasten. „Wir haben uns an seine Empfehlungen gehalten“, so Pohlmann. Wenn diese keine Rolle spielten, hätte man auf das Gutachten auch ganz verzichten können. „Gerade die angesprochenen jungen Bauherren werden noch viele heiße, trockene Sommer erleben“, appellierte er daran, Klimaschutz-Vorgaben nicht als Schnickschnack für Besserverdiener abzutun.

Kaiser und Buchholz zweifeln am Standort

Patrick Lang (FWG) und Dirk Schneider (Bürgernah) hielten den Verwaltungsvorschlag für sinnvoll und zumutbar. Ingrid Kaiser (FDP) zeigte sich SPD-nah: Man solle nicht alles bis ins Detail vorschreiben und den Bauherren eine Wahl lassen. Bis zu 20 000 Euro Mehrkosten für klimafreundliche Maßnahmen seien zu viel. „Empfehlungen ja, Zwangsmaßnahmen nein“, so Kaiser. Das vorgesehene Gebiet sei ohnehin ungünstig. „Warum muss es denn ausgerechnet der Kirchberg sein?“, fragte Kaiser.

Das hatte zuvor schon Walter Buchholz (AfD) wissen wollen. Er sei „entsetzt“ über die Lage links der Kirchbergstraße. Viel besser wäre es laut Buchholz, rechts der Kirchbergstraße oberhalb der dortigen Bebauung ein neues Baugebiet zu erschließen. Dort gebe es ohnehin Bauerwartungsland, keine extreme Hanglage und keine Kaltluft-Problematik.

Gensch: Grüne zu erzieherisch

Die CDU äußerte sich grundsätzlich positiv zu Auflagen für Ökologie und Nachhaltigkeit. Der Fraktionsvorsitzende Christoph Gensch meinte aber, dass die Bezahlbarkeit und die Realisierung des persönlichen Lebenstraums genauso wichtig seien. Da könne man nicht so drastisch eingreifen. „Die Grünen schreiben mir da zu viel vor, sie meinen, die Menschen erziehen zu müssen“, so Gensch. Dennoch habe die Verwaltung für den Kirchberg vernünftige Vorgaben erarbeitet, und: Dieses Gebiet sei ja nur der Anfang. Es werde weitere Baugebiete geben mit anderen Schwerpunkten.

CDU und SPD berieten sich und legten schließlich eine abgespeckte Vorgaben-Liste vor, die der Rat mehrheitlich akzeptierte. Die Grünen enthielten sich. Der Kompromiss: Statt Dachbegrünung und helle Dachfarbe und Photovoltaikanlage wird nun nur noch eine dieser Maßnahmen gefordert, die sich der Bauherr aussuchen kann. Weitere Vorgaben: das Pflanzen geeigneter Laubbäume, Bau einer Regenwasserzisterne oder wahlweise eines Teichs, luftundurchlässige Einfriedungen dürfen höchstens 1,50 Meter hoch sein.

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