Zweibrücken JVA-Mitarbeiter wird entlassen

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Justizvollzugsbeamten der JVA Zweibrücken aus dem Dienst entfernt. Die Richter sahen es nach der Verhandlung vom 8. Februar (wir berichteten am 9. Februar) als erwiesen an, dass der Beamte zweimal Rauschmittel ins Gefängnis geschmuggelt hatte, die er von einem ehemaligen Insassen bekam.

Die Rauschmittel soll der Mann im Gefängnis einem Häftling gegeben haben. Außerdem habe er einen Brief hinausgeschmuggelt und einem Gefangenen Nachrichten überbracht. Mit seinem Verhalten habe der JVA-Mitarbeiter „gegen seine dienstlichen Kernpflichten verstoßen, die Sicherheit und Ordnung des Justizvollzugs und die Resozialisierungsziele zu gewährleisten“, so das Gericht. Die Kräutermischungen ins Gefängnis zu bringen, sei bereits eine schwerwiegende Dienstverletzung. Im Justizvollzug sollten Gefangene resozialisiert und zu einem suchtfreien Leben erzogen werden. Diese Bemühungen habe der Beamte konterkariert. Als Motiv nannte das Gericht das Bemühen um „ein harmonisches Verhältnis zu den Gefangenen“. Der JVA-Mitarbeiter sei ein „dauerhaftes und nicht mehr tragbares Sicherheitsrisiko für den Strafvollzug“ und habe das subkulturelle Milieu im Gefängnis unterstützt. Sein Interesse habe „einem kumpelhaften und distanzlosen Umgang zu ehemaligen und aktuellen Gefangenen“ gegolten. Außerdem habe er zugelassen, dass Gefangene an den Werkbänken persönliche oder gefährliche Gegenstände – Insulinspritzen, zu Werkzeug umgearbeitetes Besteck, Medikamente, Haarschneide- und Tätowiermaschine – aufbewahrten und nutzten. Der Mann habe erlaubt, dass Insassen „auch in Bezug auf die berufliche Tätigkeit ein regelloses Leben führen konnten“ und sich damit zum Komplizen der Häftlinge gemacht. Das Vertrauen in seine Integrität und Zuverlässigkeit sei damit so erschüttert, dass er entlassen werden müsse, so das Gericht. In der Verhandlung habe der Beamte keine wirkliche Einsicht gezeigt. Zwar werde er derzeit psychotherapeutisch behandelt, das könne seine Verfehlungen aber „nicht durchgreifend abmildern“. Wie berichtet, hatte das Justizministerium gegen den Beamten Klage wegen mehrerer disziplinarischer Verstöße eingereicht. Der Mann wehrte sich mit einer Abweisungsklage gegen die Anschuldigungen. Im Juli 2015 wurde öffentlich, dass die Zweibrücker Staatsanwaltschaft gegen zwei Beschäftigte des Zweibrücker Gefängnisses ermittelte, die Kräutermischungen ins Gefängnis gebracht hatten (wir berichteten am 10. Juli 2015). Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. Zwar konnte man beiden Männern die Taten nachweisen, allerdings handelte es sich bei den Kräutermischungen nicht um illegale Drogen. Soweit die strafrechtliche Seite, doch es gibt auch eine disziplinarrechtliche: Gefängnismitarbeiter dürfen nichts in die Anstalt schleusen. Laut Justizministerium war einer der Mitarbeiter Beamter, der andere Tarifbeschäftigter. Letzterer wurde im Februar 2015 vom Dienst suspendiert; das Arbeitsverhältnis ist inzwischen aufgelöst. Falls der JVA-Beamte das Urteil des Trierer Gerichts nicht akzeptiert, bleibt ihm als letzte Instanz eine Berufungsverhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

x