Zweibrücken Helexier und Stadt wollen keinen Vergleich
Zu Beginn der sogenannten Güteverhandlung skizzierte Richter Peter Ehrmanntraut den Anlass des Verfahrens. Demnach wirbt die Firma Helexier seit Monaten mit den Begriffen „Fachklinik“ und „Medizinisches Versorgungszentrum“ um Patienten. Ohne im Besitz der erforderlichen Zulassung der Stadtverwaltung zu sein.
Dies wurde während der Verhandlung durch den Vertreter der Klägerin, Rechtsanwalt Volkmar Nicodemus aus Karlsruhe, erneut bestätigt.
Diesen Vorwurf versuchte Rechtsanwalt Deniz Hoffmann, der Vertreter von Helexier, mit der Begründung zu kontern, dass in dem Gebäude, dem ehemaligen Evangelischen Krankenhaus, bislang noch kein Patient untersucht und noch kein Bett belegt worden sei. Weiterhin führte er aus, das ein Vor-Entwurf der Genehmigung bereits im Besitz von Helexier ist. Mit der Zustellung und der damit verbundenen Rechtskraft rechnet er nach Rücksprache mit dem Zweibrücker Ordnungsamt am 15. Oktober.
Ehrmanntraut erklärte daraufhin, dass dies unabhängig von dem Klagegrund der Wettbewerbszentrale sei.
„Es wurde hier etwas beworben, was nicht vorhanden war“. Eindringlich appellierte er noch einmal an die Beteiligten, sich in einem Vergleich zu einigen. Seiner Meinung nach ist die Klage der Wettbewerbszentrale gerechtfertigt. Er wies den Vertreter der Beklagten darauf hin, dass Helexier im Rahmen einer Revision beim Oberlandesgericht Zweibrücken Rechtsmittel einlegen könne. Dies wurde von den Parteien abgelehnt. Der Streitwert für das Verfahren liegt bei 25.000 Euro. Die Entscheidung wird am 12. November verkündet.