Zweibrücken Für Wärmeplanung wartet Zweibrücken auf Förderzusage vom Bund

Leitungen für Fernwärme
Leitungen für Fernwärme

Bis spätestens 30. Juni 2028 sollen alle deutschen Städte und Gemeinden eine sogenannte kommunale Wärmeplanung ausgearbeitet haben. Diese soll sich unter anderem mit dem Ausbau von Fernwärmenetzen beschäftigen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Planung bereits bis spätestens 30. Juni 2026 stehen. Gefragt, wie weit die Stadt Zweibrücken mit ihrer Wärmeplanung inzwischen vorangeschritten ist, sagte Hauptamtsleiterin Alessa Buchmann, dass die Stadtverwaltung im Juli in enger Abstimmung mit den Stadtwerken beim Bund einen Antrag auf finanzielle Förderung der Wärmeplanung eingereicht habe. Buchmann: „Die anvisierte Förderquote beträgt 100 Prozent. Wann mit einem Förderbescheid gerechnet werden kann, können wir derzeit nicht sagen.“ Erst wenn der Förderantrag positiv beschieden sei, könne die Stadt die Planungsleistungen ausschreiben. Das Büro, das dann den Zuschlag bekommt, erstelle die kommunale Wärmeplanung für Zweibrücken. Die Hauptamtsleiterin: „Der vorgegebene Zeitrahmen für die Erstellung beträgt zwölf Monate.“

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