Zweibrücken Ermittlungen gegen JVA-Leute

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelt gegen zwei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) wegen des Vorwurfs, Drogen ins Gefängnis gebracht zu haben. Das bestätigte Leitender Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff gestern auf Anfrage.

Die beiden JVA-Mitarbeiter hätten in der polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass sie gelegentlich Häftlingen geringe Mengen an Kräutermischungen gebracht hätten. Diese Mischungen hätten aber keine unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Substanzen enthalten. Die Beschuldigten hätten auch ausgesagt, keine Gegenleistung erhalten zu haben. Bei einem der Verdächtigen wurde laut Graßhoff eine Kräutermischung mit einem synthetischen Cannabinoid gefunden, die mutmaßlich für den Schmuggel in die JVA gedacht war. Diese Substanz falle aber nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Leitende Oberstaatsanwalt wies gestern darauf hin, dass es eine strafrechtliche und eine disziplinarrechtliche Seite gebe. Laut Arzneimittelgesetz sei der Umgang mit Kräutermischungen ohne Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nicht strafbar. Auch wenn eine Substanz der Mischung eine rauschähnliche Wirkung hat, sei das nicht zwingend strafbar. Entscheidend ist laut Graßhoff, ob das Mittel in der Liste zum Betäubungsmittelgesetz vorkommt oder nicht. Das besagte Mittel, das bei dem JVA-Mitarbeiter gefunden wurde, stehe nicht auf dieser Liste. Gegen die beiden JVA-Bediensteten werde im Rahmen eines größeren Verfahrens ermittelt, in dem es um das Einschleusen von Drogen in das Zweibrücker Gefängnis geht, so die Staatsanwaltschaft. (sig)

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