Zweibrücken Brauereigelände: Neuer Bebauungsplan, alte Bedenken

Die Erdhügel wachsen schon wieder zu auf dem alten Brauereigelände.
Die Erdhügel wachsen schon wieder zu auf dem alten Brauereigelände.

Der Stadtrat hat einen neuen Bebauungsplan für das Brauereigelände beschlossen. Den ersten Plan hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Januar 2021 gekippt, seitdem herrscht Baustopp. Dass es jetzt zügig weitergeht, ist nicht zu erwarten.

Vor allem Naturschützer und Anwohner hatten auch gegen den neuen Plan Einwände vorgebracht, doch diese wurden alle zurückgewiesen, wie Claudia Lennartz, Geschäftsführerin des Planungsbüros Agsta, vor der Abstimmung erläutert hatte. Der neue Plan mit seinen Änderungen trage allen Bedenken Rechnung, die meisten seien unbegründet, so Lennartz. Angeführt worden waren unter anderem Sorgen wegen eines möglichen mangelhaften Schallschutzes.

Dass die Beschwerdeführer sich mit dem neuen Plan nun zufriedengeben, zweifelte nicht nur Ratsmitglied Ingrid Kaiser (FDP) an. „Die betreffenden Bürger werden keine Ruhe geben und klagen“, sagte sie. Die Nachbarn bewegten sich keinen Millimeter, der Investor sei zu weiteren Zugeständnissen nicht bereit. Damit sich der geplante Bau unter anderem eines Altenheims und eines Hotels nicht unendlich in die Länge zieht, schlug Kaiser eine Mediation vor, bei der sich alle noch mal mit einem Moderator an einen Tisch setzen und gemeinsam nach Lösungen suchen. „Ich habe Angst, dass das ganze Projekt sonst platzt und wir hier auf einer Gewerbebrache sitzenbleiben“, meinte Kaiser angesichts der bereits abgerissenen Brauereigebäude.

Zuversichtlicher gaben sich die Räte Dirk Schneider (fraktionslos) und Thorsten Gries (SPD). Beide erklärten, man sei auf einem guten Weg, habe seitens der Stadt alles getan und hoffe nun darauf, dass die juristischen Auseinandersetzungen – sollten sie denn kommen – kurz sind. Investor Manfred Schenk hatte bereits im März erklärt, dass er Anwohner-Klagen erwartet: „Ich rechne mit einer neuerlichen Normenkontrollklage.“ Den Klageweg zu beschreiten, steht den Beschwerdeführern offen.

Gegen Bebauungsplan Nummer eins geklagt hatte Anwohner Marcus Dury. Er war am Donnerstag nicht zu erreichen.

x